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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Mackie ()
Datum: 11.02.2025

Wir benötigen für unsere Auftritte im Zweckbetrieb immer wieder mal externe Dienstleister (sonstige Leistungen). Wie wird bspw. Folgendes verbucht (welches Konto/welche Konten im SKR 42):


- Busfahrt, d.h. wir leihen nicht ein Fahrzeug aus, um damit selbst zu fahren, sondern beauftragen ein Busunternehmen (das sind doch keine Fremdfahrzeugkosten, oder?)

- Beschallung/Mikrofonierung oder Bereitstellung weiterer Technik. Ein Konto "Miete bewegliche WG" habe ich nicht gefunden. Muss man das selbst anlegen?

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

- Busfahrt, d.h. wir leihen nicht ein Fahrzeug aus, um damit selbst zu fahren, sondern beauftragen ein Busunternehmen (das sind doch keine Fremdfahrzeugkosten, oder?)

# Nein, das sind Kosten der Reiseveranstaltung, wobei die Bereichszuordnung vom Zweck der Reise abhängt.

- Beschallung/Mikrofonierung oder Bereitstellung weiterer Technik. Ein Konto "Miete bewegliche WG" habe ich nicht gefunden. Muss man das selbst anlegen?

# Ja, der SKR 42 ist da sehr unspezifisch.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Mackie ()
Datum: 11.02.2025

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> - Busfahrt, d.h. wir leihen nicht ein Fahrzeug
> aus, um damit selbst zu fahren, sondern
> beauftragen ein Busunternehmen (das sind doch
> keine Fremdfahrzeugkosten, oder?)
>
> # Nein, das sind Kosten der Reiseveranstaltung,
> wobei die Bereichszuordnung vom Zweck der Reise
> abhängt.
>
> - Beschallung/Mikrofonierung oder Bereitstellung
> weiterer Technik. Ein Konto "Miete bewegliche WG"
> habe ich nicht gefunden. Muss man das selbst
> anlegen?
>
> # Ja, der SKR 42 ist da sehr unspezifisch.



- Na ja, der Zweck der Reise: hier werden klar Satzungszwecke verwirklicht. Wenn Teilnehmer etwas dazuzahlen, fällt es in den ZB. Wenn Teilnehmer nichts dazuzahlen, fällt es in den IB - mangels Ausgaben.
Oder nicht?
Muss ich das Konto anlegen?


- Mikrofonierung/Beschallung: In welcher Kontenklasse etc. muss ich das Konto am besten anlegen?
Klasse 6
Oder ginge bspw. auch das Konto aus Klasse 5 "Fremdleistungen"?

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

- Na ja, der Zweck der Reise: hier werden klar Satzungszwecke verwirklicht. Wenn Teilnehmer etwas dazuzahlen, fällt es in den ZB. Wenn Teilnehmer nichts dazuzahlen, fällt es in den IB - mangels Ausgaben.
Oder nicht?

# Nicht mangels Ausgaben, sondern mangels Einnahmen.

Muss ich das Konto anlegen?

# Ja.


- Mikrofonierung/Beschallung: In welcher Kontenklasse etc. muss ich das Konto am besten anlegen?
Klasse 6
Oder ginge bspw. auch das Konto aus Klasse 5 "Fremdleistungen"?

# Fremdleistungen passt, ist aber unspezifisch.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Mackie ()
Datum: 12.02.2025

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> - Na ja, der Zweck der Reise: hier werden klar
> Satzungszwecke verwirklicht. Wenn Teilnehmer etwas
> dazuzahlen, fällt es in den ZB. Wenn Teilnehmer
> nichts dazuzahlen, fällt es in den IB - mangels
> Ausgaben.
> Oder nicht?
>
> # Nicht mangels Ausgaben, sondern mangels
> Einnahmen.
>
> Muss ich das Konto anlegen?
>
> # Ja.
>
>
> - Mikrofonierung/Beschallung: In welcher
> Kontenklasse etc. muss ich das Konto am besten
> anlegen?
> Klasse 6
> Oder ginge bspw. auch das Konto aus Klasse 5
> "Fremdleistungen"?
>
> # Fremdleistungen passt, ist aber unspezifisch.


Vielen Dank soweit!

- Ich meinte oben natürlich Einnahmen statt Ausgaben, richtig!

- Aber wie muss man sich das vorstellen:
Bei nur 500 € Ausgaben fällt es in den IB.
Was ist, wenn bspw. 400 € von den Ausgaben durch Einnahmen der Teilnehmer gedeckt werden? (Also 100 € "Verlust")
Müsste man dann 400 € in den ZB buchen (Einnahmen und Ausgaben) und die restlichen 100 €, die nicht gedeckt sind, würden in den IB fallen? Also muss man hier aufteilen?

- Was ist, wenn die Teilnehmer mehr zuzahlen als die Fahrt tatsächlich wert ist?
Bspw. 700 € werden zugezahlt, 500 € kostet die Fahrt... Fällt das dann alles in den wGB, weil man einen Überschuss generiert?

- Welches Konto könnte ich verwenden oder anlegen im SKR42?


- Und bei Mikrofonierung/Beschallung: Ginge auch hier die 6er-Klasse statt der 5er-Klasse?

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 13.02.2025

Was ist, wenn bspw. 400 € von den Ausgaben durch Einnahmen der Teilnehmer gedeckt werden? (Also 100 € "Verlust")
Müsste man dann 400 € in den ZB buchen (Einnahmen und Ausgaben) und die restlichen 100 €, die nicht gedeckt sind, würden in den IB fallen? Also muss man hier aufteilen?

# Ganz richtig.

- Was ist, wenn die Teilnehmer mehr zuzahlen als die Fahrt tatsächlich wert ist?
Bspw. 700 € werden zugezahlt, 500 € kostet die Fahrt... Fällt das dann alles in den wGB, weil man einen Überschuss generiert?

# Nein, auch der Zweckbetrieb kann Überschüsse haben. Bei voller Deckung der Kosten aus wirtschaftlichen Einnahmen ist aber natürlich keine Zuordnung zum ideellen Bereich möglich.

- Welches Konto könnte ich verwenden oder anlegen im SKR42?

# Das wäre ein entsprechendes Umsatzerlöskonto.


- Und bei Mikrofonierung/Beschallung: Ginge auch hier die 6er-Klasse statt der 5er-Klasse?

# Der SKR 42 ist spartenneutral. Man muss also Konten anlegen oder umbenennen. Entscheidend ist die Zuordnung zu den steuerlichen Beriechen.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Dominik B ()
Datum: 29.05.2025

Guten Tag,

ich habe hier eine Frage zu diesem Fall.

Wenn ich 500 Euro Fahrtkosten von den Teilnehmern erhalte, die klar im Zweckbetrieb ist , muss ich das mit 7% im Zweckbetrieb erfassen oder mit 0% Steuerfrei=?

Die Ausgaben werden dann auch anteilig im Zweckbetrieb verbucht, dann aber mit 19% Vorsteuerabzug, wenn ich 7% auf die Teilnahmegebühr Erlöse?

Heißt 1750 Euro Busfahrt (incl 19%)
500 Euro Teilnahmegebühren erlöst = Erlöse aus Reisen 7% im Zweck
500 Euro Reisekosten im Zweckbetrieb = 63030; Transportkosten

1250 Euro Reisekosten im idellen Bereich ohne Vorsteuerabzug = 63030; Transportkosten

Ist das so richtig verstanden. Das heißt mit dem Verbuchen der Rechnung des Busunternehmers muss ich warten bis ich alle Einnahmen weiß.

Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Dominik

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: pfeffer ()
Datum: 29.05.2025

Die Ausgaben werden dann auch anteilig im Zweckbetrieb verbucht, dann aber mit 19% Vorsteuerabzug, wenn ich 7% auf die Teilnahmegebühr Erlöse?

# Ja, der Vorsteuersatz wirkt sich auf den eigenen Steuersatz nicht aus.

Wenn ich 500 Euro Fahrtkosten von den Teilnehmern erhalte, die klar im Zweckbetrieb ist , muss ich das mit 7% im Zweckbetrieb erfassen oder mit 0% Steuerfrei=?

# Was für eine Art von Fahrt war denn das? Ist der Verein Kleinunternehmer?

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Dominik B ()
Datum: 31.05.2025

> # Was für eine Art von Fahrt war denn das? Ist der
> Verein Kleinunternehmer?

--> Verein ist Vorsteuerabzugfähig und ist USt Pflichtig
--> Fahrt ist zu einem Auswärtsspiel wo die Personen spielen , die mir den Unkostenbeitrag geben.

Bus kostet 1750 Euro incl 19% und die Spieler zahlen zusammen 500 Euro. Die 1250 bleiben beim "Verein hängen



Edited 1 time(s). Last edit at 01.06.2025 by pfeffer.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2025

Das wäre dann eine Zweckreise. Also 7% USt.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Dominik B ()
Datum: 04.06.2025

Heißt das, ich buche alles voll in den Zweckbetrieb, wenn es Reisen zu Auswärtsspielen sind wo gespielt wird.
Ob es Jugend (ist bei uns alles im Idellen) oder Herren (Großteil im Zweck) ist da egal?

Maßgebend ist da die Einnnahme für eine Zweckbetriebaufgabe, wie in dem Fall die Busfahrt zu einem Spiel, wo die Teilnehmer spielen?

Bspw Einnahmen 750 Euro 7%
Ausgaben 1750 Euro 19% Vst

Und ich hole mir die volle Vorsteuer, oder nur für die 750 Euro, wo ich Einnnahmen habe?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Dominik

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2025

Heißt das, ich buche alles voll in den Zweckbetrieb, wenn es Reisen zu Auswärtsspielen sind wo gespielt wird.

# Eine Zweckbetrieb setzt wie gesagt wirtschaftlichen Einnahmen vorazs. Deswegen wird das nicht pauschal gelten.

Maßgebend ist da die Einnnahme für eine Zweckbetriebaufgabe, wie in dem Fall die Busfahrt zu einem Spiel, wo die Teilnehmer spielen?

# Ganz richtig.

Und ich hole mir die volle Vorsteuer, oder nur für die 750 Euro, wo ich Einnnahmen habe?

# Ja.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Dominik B ()
Datum: 06.06.2025

Guten Abend, Das ja ist bezogen auf die volle Summe oder auf die 750 Euro Anteil?

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: pfeffer ()
Datum: 08.06.2025

Wenn die Ausgaben regelmäßig höher sind also die Einnahmen, ist das wohl nicht voll entgeltlich. Also wäre nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich.

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Dominik B ()
Datum: 09.06.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn die Ausgaben regelmäßig höher sind also die
> Einnahmen, ist das wohl nicht voll entgeltlich.
> Also wäre nur ein anteiliger Vorsteuerabzug
> möglich.

Heißt alles im Zweckbetrieb und zwei Buchungen.
Eine mit anteilig Vorsteuerabzug (und dazu die Einnahmen ) und eine ohne Vorsteuerabzug für den Rest

Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: pfeffer ()
Datum: 09.06.2025

Ja.