Re: Verbuchung von Geschäftsvorfällen bei Beauftragung von externen Dienstleistern?
von: Mackie ()
Datum: 12.02.2025
W. Pfeffer schrieb:
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> - Na ja, der Zweck der Reise: hier werden klar
> Satzungszwecke verwirklicht. Wenn Teilnehmer etwas
> dazuzahlen, fällt es in den ZB. Wenn Teilnehmer
> nichts dazuzahlen, fällt es in den IB - mangels
> Ausgaben.
> Oder nicht?
>
> # Nicht mangels Ausgaben, sondern mangels
> Einnahmen.
>
> Muss ich das Konto anlegen?
>
> # Ja.
>
>
> - Mikrofonierung/Beschallung: In welcher
> Kontenklasse etc. muss ich das Konto am besten
> anlegen?
> Klasse 6
> Oder ginge bspw. auch das Konto aus Klasse 5
> "Fremdleistungen"?
>
> # Fremdleistungen passt, ist aber unspezifisch.
Vielen Dank soweit!
- Ich meinte oben natürlich Einnahmen statt Ausgaben, richtig!
- Aber wie muss man sich das vorstellen:
Bei nur 500 € Ausgaben fällt es in den IB.
Was ist, wenn bspw. 400 € von den Ausgaben durch Einnahmen der Teilnehmer gedeckt werden? (Also 100 € "Verlust")
Müsste man dann 400 € in den ZB buchen (Einnahmen und Ausgaben) und die restlichen 100 €, die nicht gedeckt sind, würden in den IB fallen? Also muss man hier aufteilen?
- Was ist, wenn die Teilnehmer mehr zuzahlen als die Fahrt tatsächlich wert ist?
Bspw. 700 € werden zugezahlt, 500 € kostet die Fahrt... Fällt das dann alles in den wGB, weil man einen Überschuss generiert?
- Welches Konto könnte ich verwenden oder anlegen im SKR42?
- Und bei Mikrofonierung/Beschallung: Ginge auch hier die 6er-Klasse statt der 5er-Klasse?