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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: gast1948ww ()
Datum: 09.02.2025

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein - u.a. mit einem der folgenden Zwecke:

"Förderung der politischen Bildung (Volksbildung) auf Grundlage der Nor men und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie sowie Schaffung und Förderung politischer Wahrnehmungsfähigkeit und politischen Verantwortungsbewusstseins, insbesondere durch
• Veranstaltungen zur Demokratiebildung, z.B. Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Demonstrationen
• öffentliches Auftreten wie z.B. Stellungnahmen und Publikationen"

In diesem Rahmen haben wir verschiedene Artikel, in denen wir Stammtischparolen aufgreifen und diese widerlegen. Diese Artikel haben wir zunächst kostenfrei verteilt, möchten diese aber nun auch verkaufen. D.h. bei öffentlichen Ständen gibt es diese bei uns als kostenfreies Giveaway (in kleinen Mengen), für Unternehmen würden wir größere Mengen dann gegen Kaufpreis abgeben.

Meine Fragen dazu:
1) Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich hier um Einnahmen im Zweckbetrieb handelt?
2) Ausgaben folgenden den Einnahmen, d.h. der Einkaufspreis der verkauften Artikel muss dann anteilig im Zweckbetrieb, der Rest im ideellen Bereich gebucht werden?
3) Gibt es Anforderungen an den Kaufpreis? Müssen wir hier Plus machen oder wäre auch ein Modell "der Verein lässt sich nur die Hälfte der Einkaufskosten erstatten und subventioniert den Rest" denkbar?
4) Gibt es weiteres, das ich nicht beachtet habe?

Danke und Gruß

Re: Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.02.2025

Was sind das denn genau für Artikel?

Re: Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: LuHa ()
Datum: 09.02.2025

z.B. Bierdeckel mit Stammtischparolen -> auf der einen Seite steht eine Stammtischparole, auf der anderen eine Entkräftung mit Link zum Faktencheck

Re: Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: W. Pfeffer ()
Datum: 10.02.2025

1) Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich hier um Einnahmen im Zweckbetrieb handelt?

# Das würde ich so sehen.

2) Ausgaben folgenden den Einnahmen, d.h. der Einkaufspreis der verkauften Artikel muss dann anteilig im Zweckbetrieb, der Rest im ideellen Bereich gebucht werden?

# Ja.

3) Gibt es Anforderungen an den Kaufpreis? Müssen wir hier Plus machen oder wäre auch ein Modell "der Verein lässt sich nur die Hälfte der Einkaufskosten erstatten und subventioniert den Rest" denkbar?

# Nein, im zweckbezogenen Bereich muss keine Kostendeckung erfolgen.

4) Gibt es weiteres, das ich nicht beachtet habe?

# Ich würde das mit dem Finanzamt abklären, weil es doch ein besonderer Fall ist.

Re: Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: LuHa ()
Datum: 10.02.2025

Danke! Mit dem Finanzamt abklären in welchen Fragen? Ob das als Zweckbetrieb zählt? Worst case wäre dann wGB - und dann bräuchten wir Kostendeckung? Was wäre, falls wir die Kostendeckung nicht erreichen?

Re: Verkauf von Demokratie-Artikeln
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

Ja, die Zweckbetriebszuordnung, weil es kein Standardfall ist.
Wäre es ein wGb, müsste man auf die Kostendeckung achten.