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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: Petrus Lustikus ()
Datum: 08.02.2025

Hallo,

wir müssen für unseren Verein Kopien anfertigen. Diese Kopien werden die Mitglieder überwiegend selbst anfertigen mit ihren eigenen Kopiergeräten.

Jedes Kopiergerät ist anders beschaffen und hat einen anderen Seitenpreis.

Die Mitglieder werden an den Kassier später herantreten und möchten die (wenn auch vermutlich wenigen) - Ct./€ erstattet haben.

Niemand von den Mitgliedern wird aber hierfür von selbst seine entstandenen Kosten auflisten.
Also wird der Kassier einen Vordruck anfertigen, auf dem die Leute die Anzahl der Kopien eintragen.

Mich würde interessieren: Gibt es pauschale, allgemein anerkannte, Sätze, wie viel man als Schwarz-Weiß-Kopie in Rechnung stellen kann?

Das Internet liefert eine ganze Bandbreite, was eine Seite kosten kann: 0,00X € bis 0,20 € findet man hier...


Danke!!!

Re: Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.02.2025

Es gibt keine Pauschalen. Es können also nur die ungefähren tatsächlichen Kosten ersetzt werden.

Re: Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: Petrus Lustikus ()
Datum: 09.02.2025

W. Pfeffer schrieb:
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> Es gibt keine Pauschalen. Es können also nur die
> ungefähren tatsächlichen Kosten ersetzt werden.


Ok, das heißt, dass wir (theoretisch) von jedem dann ein Produktinfoblatt über den Drucker brauchen, das auflistet, wie teuer eine Seite im Druck ist?
Sind alles keine hohen Beträge, ich weiß...

Oder können wir bspw. 5€ pro Person pauschal erstatten?

Re: Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.02.2025

Pauschalen sind nicht möglich. Aber die Kosten können auch überschlägig ermittelt werden.

Re: Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: Petrus Lustikus ()
Datum: 10.02.2025

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Pauschalen sind nicht möglich. Aber die Kosten
> können auch überschlägig ermittelt werden.


Ok, also sprich einen Satz, den man bspw. im Internet findet, nehmen und dann multiplizieren, oder wie?

Re: Aufwandsersatz: Ansatz von Kopien mit wie viel Ct?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 10.02.2025

Ja, das reicht völlig.