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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Essen für Vereinsmitglieder
von: Simone ()
Datum: 04.02.2025

Hallöchen, wir würden als Verein gerne zwei Mal im Jahr eine Art Helferfest machen. Einmal im Frühjahr nach Fastnacht als Dankeschön für unseren Ball und einmal nach Weihnachten.
Was muss ich beim Buchen der Getränke und einem Schnitzelweck beachten. Gibt es dort eine Freigrenze?
Danke & Grüße Simone

Re: Essen für Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2025

Es gibt die sog. Annehmlichkeitengrenze. Aus den Begrilff "Schnitzelweck" schließe ich, dass Sie in Baden-Württemberg sind. Dort erlaubt das Finanzministerium 60 Euro pro Mitglied und Jahr.

Re: Essen für Vereinsmitglieder
von: Simone ()
Datum: 04.02.2025

Sie haben mich ertappt. Aus dem schönen Schwarzwald sogar ;-)
Perfekt dann kann ich mit 2x ca 30,00 € pro Mitglied sehr gut leben . Muss man eine Auflistung der anwesenden Personen abgeben?

Re: Essen für Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2025

Eine Auflistung der Personen wird nicht verlangt. Die Zahl sollte aber plausibel sein, d.h. das Finanzamt wird nicht glauben, dass alle Mitglieder dabei waren.

Re: Essen für Vereinsmitglieder
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 07.02.2025

Hallo Herr Pfeffer,

ich häng mich mal mit einer Nachfrage dran: Gilt die Obergrenze von 60 Euro pro Mitglied/Jahr auch dann, wenn der Mitgliedsbeitrag nur 15 Euro p.a. beträgt?

Danke und viele Grüße
Eva_Vorstand

Re: Essen für Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2025

Es gibt da keine einheitliche Regelung. Die allgemeine Auffassung ist aber, dass die Zuwendungen nicht höher sein dürfen als der Mitgliedsbeitrag.