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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Daniela Langguth ()
Datum: 10.01.2025

Hallo Herr Pfeffer,
wir bekommen vom Netzbetreiber Abschläge für die durch unsere PV Anlage erzeugte Energie. Wie sind diese Abschläge zu verbuchen? Gehört das zum Geschäftsbetrieb ?

Viele Grüße
Daniela Langguth

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2025

Ja, das fällt in den steuerpflichtigen Bereich. Es besteht ja kein Zweckbezug.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Daniela Langguth ()
Datum: 10.01.2025

Alles klar! Vielen Dank!

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 17.01.2025

Ich nehme mal das Thema auf:

Wir sind gemeinnützig und nicht steuerpflichtig. Die Erlöse aus den Einspeisungen kommen zu 80% unserem ideelen Bereich (Museum, Büroräume für den Verein), zu 10% der Vermögensverwaltung (Vermietung, Erlös stützt den allgemeine Strom in den Treppen und Kellergängen) und zu 10% dem wirtschaftlichen Bereich (Es wird ein Kalender erstellt und verkauft) zu Gute. Kann ich die Erlöse dann auch so aufteilen und buchen?

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2025

Nein, die Einnahmen aus der Einspeisung sind Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Auf die Verwendung der Erlöse kommt es dabei nicht an.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 17.01.2025

Das heißt also, man bucht diese Einnahmen komplett mit in den Bereich, der bisher aus dem wirtschaftlichen Betrieb - der Erstellung und Verkauf eines Kalenders - bestand? Bei uns ist das der Kontenbereich 6 (SKR49)

Oder ist das ein getrennter weiterer wirtschaftlicher Bereich? Der Kontenbereich 8 zum Beispiel?

Für mich stellt sich noch folgende Frage: Die Gemeinnützigkeit heißt ja auch, in den einzelnen Bereiche kein Vermögen anzuhäufen. Jetzt habe ich aber die Einnahmen im wirtschaftlichen Bereich, während ich die Energiekosten (die ja gemindert werden sollen durch die Photovoltaikanlage) aber im ideellen Bereich habe!

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2025

Das heißt also, man bucht diese Einnahmen komplett mit in den Bereich, der bisher aus dem wirtschaftlichen Betrieb - der Erstellung und Verkauf eines Kalenders - bestand? Bei uns ist das der Kontenbereich 6 (SKR49)

# Bei SKR muss es der Bereich 8 sein. Es ist ja kein Zweckbetrieb.

Für mich stellt sich noch folgende Frage: Die Gemeinnützigkeit heißt ja auch, in den einzelnen Bereiche kein Vermögen anzuhäufen. Jetzt habe ich aber die Einnahmen im wirtschaftlichen Bereich, während ich die Energiekosten (die ja gemindert werden sollen durch die Photovoltaikanlage) aber im ideellen Bereich habe!

# Das spielte keine Rolle. Bei Eigenverbrauch fallen die Kosten der PV-Anlage natürlich teilweise in den ideellen Bereich usf.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 18.01.2025

Vielen Dank. Punkt 1 habe ich verstanden.

Darf ich nochmal weiterbohren?

Bei Punkt 2 heißt das also, dass der wirtschaftliche Geschäftsbereich Einnahmen aus der Einspeisung und dem Eigenverbrauch (Entnahme) hat und damit Gewinn erwirtschaftet. Als Kosten kann ich nur die AfA der PV-Anlage verbuchen. Weitere Kosten gibt es ja nicht (100% geförderte Anlage). Die Fördermittel/Zuschüsse gehören aber in den Ideellen Bereich?

Wird die PV-Anlage überhaupt ins Anlagevermögen gebucht, wenn sie zu 100% durch Zuschüsse finanziert wurde?



Edited 1 time(s). Last edit at 18.01.2025 by Frieda.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2025

Bei Punkt 2 heißt das also, dass der wirtschaftliche Geschäftsbereich Einnahmen aus der Einspeisung und dem Eigenverbrauch (Entnahme) hat und damit Gewinn erwirtschaftet.

# Nein, der Eigenbedarf ist keine Einnahme. Nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichtigen Bereich zuordnet, wäre das eine unentgeltliche Wertabgabe.

Die Fördermittel/Zuschüsse gehören aber in den Ideellen Bereich?

# Nein, wenn die PV-Anlage aus Zuschüssen finanziert wurde, mindert der Zuschuss entweder die Anschaffungskosten oder er wird als Einnahmeim steuerpflichtigen Bereich verbucht.

Wird die PV-Anlage überhaupt ins Anlagevermögen gebucht, wenn sie zu 100% durch Zuschüsse finanziert wurde?

# Ja, aber sie wird dann nicht steuerlich abgeschrieben.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 19.01.2025

Vielen Dank. Der Teil mit den Abschreibungen ist jetzt glasklar, auch da hätte ich selber draufkommen können :-) Manchmal braucht es nur einen kleinen Schubs ...

Aber nochmal zur Zuordnung. Ich nehme jetzt die Einspeisevergütungen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Kontenklasse 8. Warum schränken Sie bei der unentgeltlichen Wertabgabe ein: "nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichten Bereich zuordnet ..." - das mache ich doch gerade? Oder?

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2025

Warum schränken Sie bei der unentgeltlichen Wertabgabe ein: "nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichten Bereich zuordnet ..." - das mache ich doch gerade? Oder?

# Ja, aber das wäre nicht zwingend.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 19.01.2025

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, die Einnahmen aus der Einspeisung sind
> Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen
> Geschäftsbetriebs. Auf die Verwendung der Erlöse
> kommt es dabei nicht an.

Aber daraus habe ich doch den Fakt, dass nun ALLES in den steuerpflichten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehört. Kosten habe ich keine, da Fördermittel=Anschaffungskosten.

Warum dann nun "nicht zwingend notwendig"?

(Übrigens: Vielen Dank, dass sie sich immer so schnell um die Fragen kümmern, das finde ich total toll!!)

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 20.01.2025

Wenn ein Teil des Stroms selbst genutzt wird, muss man nicht die gesamten Kosten der Anlage dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen, weil damit ja keine Einnahmen erzielt werden.
Das ist die Alternative zur Entnahmebesteuerung des selbst verbrauchten Stroms.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 21.02.2025

Ich hole den Beitrag noch einmal hervor und fasse mal zusammen:

Die Anschaffung der Photovoltaikanlage buche ich (SKR49):
#0405 "Betriebsausstattung" an #0945 "Bank"

Die 100%-Förderung für die Photovoltaikanlage buche ich (SKR49):
#0945 "Bank" an #0405 "Betriebsausstattung"

Durch die 100%ige Förderung ensteht auf dem Konto #0945 das Saldo Null, damit keine AfA-Buchung notwendig.

Die Erlöse aus der Einspeisevergütung buche ich (SKR49):
#0945 "Bank" an #8025 "Erlöse als Kleinunternehmer nach §19(1)"

Ich ordne die Photovoltaikanlage ganz dem wirtschaftlichen Bereich (Kontenklasse 8) zu.
Zitat von Ihnen:
"Nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichtigen Bereich zuordnet, wäre das eine unentgeltliche Wertabgabe."
==> Hier ist mir immer noch nicht klar, was, wohin und wie ich hier buchen muss!
==> Muss ich überhaupt etwas buchen, wenn die Kleinunternehmerregelung greift?

Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einmal drüberschauen und auf meine letzte Fragestellung eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
Frieda



Edited 1 time(s). Last edit at 21.02.2025 by Frieda.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2025

Die 100%-Förderung für die Photovoltaikanlage buche ich (SKR49):
#0945 "Bank" an #0405 "Betriebsausstattung"

# Nein, die Förderung müsste gegen ein Ertragskonto gebucht werden.

"Nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichtigen Bereich zuordnet, wäre das eine unentgeltliche Wertabgabe."
==> Hier ist mir immer noch nicht klar, was, wohin und wie ich hier buchen muss!

# Im SKR würde man das über "8104 Verwendung von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens"

==> Muss ich überhaupt etwas buchen, wenn die Kleinunternehmerregelung greift?

# Ja, weil die Wertabgabe auch ertragsteuerliche Folgen hat.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 21.02.2025

# Nein, die Förderung müsste gegen ein Ertragskonto gebucht werden.

Aber wie kann dann der Zuschuss die Anschaffungskosten mindern, wenn ich ihn nicht in das Anlagekonto buche? Bucht man zuerst "Soll Bank an Haben Ertrag (z.B. 2304 Zuschüsse von Behörden)" und anschließend dann zusätzlich "Soll Ertrag (2304) an Haben Anschaffungskosten (0405)?

# Im SKR würde man das über "8104 Verwendung von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens"

Was ist das gegenkonto? Buche ich hier gegen das Soll-Konto "8303 Strom"?

Ich hoffe, ich werde jetzt mit meinen Fragen nicht zu speziell?

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2025

Aber wie kann dann der Zuschuss die Anschaffungskosten mindern, wenn ich ihn nicht in das Anlagekonto buche? Bucht man zuerst "Soll Bank an Haben Ertrag (z.B. 2304 Zuschüsse von Behörden)" und anschließend dann zusätzlich "Soll Ertrag (2304) an Haben Anschaffungskosten (0405)?

# Ja, weil den Zuschuss gar nicht als Ertrag zu erfassen wäre, inkorrekt.


Was ist das Gegenkonto? Buche ich hier gegen das Soll-Konto "8303 Strom"?

# Das müsste ein ertragsneutrales Konto sein, also ein Bestandskonto im 0er Bereich.



Edited 1 time(s). Last edit at 21.02.2025 by pfeffer.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 21.02.2025

Die Anschaffung habe ich nun verstanden. Vielen Dank!

Die Erlöse/Erträge verstehe ich immer noch nicht ganz:

Also: Die PV-Anlage produziert Strom.

Ein Teil wird eingespeist, die Erlöse buche ich bei Geldeingang auf dem Bankkonto gegen den Erlös (im SKR49 in Konto 8025 (Erlöse als Kleinunternehmer)

Der andere Teil wird selbst verbraucht. Ich berechne den entsprechenden Wert in EUR und muss diesen im Kontenbereich 8 buchen:

Sie schrieben:
-------------------------------------------------------

> Was ist das Gegenkonto? Buche ich hier gegen das
> Soll-Konto "8303 Strom"?
>
> # Das müsste ein ertragsneutrales Konto sein, also
> ein Bestandskonto im 0er Bereich.

Frage: Dieser Eigenverbrauch wird also gebucht:

Soll Bestandskonto (0xxx) an Haben "8104 Verwendung von Gegenständen für Zwecke
außerhalb des Unternehmens"

Diese "Entnahme von Strom" wird dann im ideellen Bereich "verbraucht". Buche ich nun dort
Soll 2663 Raumnebenkosten an Haben Bestandskonto (0xxx)



Edited 3 time(s). Last edit at 21.02.2025 by Frieda.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2025

Diese "Entnahme von Strom" wird dann im ideellen Bereich "verbraucht". Buche ich nun dort
Soll 2663 Raumnebenkosten an Haben Bestandskonto (0xxx)

# Da die Kosten ja nicht tatsächlich anfallen, macht ein Aufwandskonto keinen Sinn.
So wird auch bei Privatentnahmen von Einzelunternehmern gebucht.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 22.02.2025

Aber welches Bestandskonto nimmt man denn dann? Privatentnahme ist es doch keine, es bleibt ja drin "im Verein", sozusagen! Ich finde auch nichts passendes im SKR49?

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2025

Da muss man ein eigenes Konto einrichten.

Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: Frieda ()
Datum: 23.02.2025

Ok. Ich verstehe es leider nicht wirklich. Das ligt wahrscheinlich daran, dass meine buchhalterische Berufspraxis aus der Wirtschaft stammt und nicht aus dem Vereinsleben. Dort kann ich es nachvollziehen, hier nicht.

Ich habe noch eine andere Meinung zu diesem Thema gefunden. Diese würde ich noch einmal zur Diskussion stellen:

Fakt: Der WGB "verschenkt" Strom an den ideellen Bereich (Entnahme WGB, Verbrauch für Museums- und Büroräume des ideellen Bereich). Dieser Vorgang muss also in beiden Bereichen erfasst werden. Im WGB wird es als Ertrag im Konto 8052 (Unentgeltliche Wertabgabe) erfasst, im Ideellen Bereich als Stromkosten, z.B. mit Konto 2660 (Raumkosten). Die Umbuchung selbst erfolgt über ein neutrales Verrechnungskonto (Kontenklasse 0). Jede Zuwendung zwischen verschiedenen Bereichen müsse in beiden Bereichen gebucht werden, damit Finanzstrröme (hier der wertmäßige Stromfluss) klar nachgewiesen werden.