Re: Verbuchung Abschläge Strom Einspeisung
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2025
Bei Punkt 2 heißt das also, dass der wirtschaftliche Geschäftsbereich Einnahmen aus der Einspeisung und dem Eigenverbrauch (Entnahme) hat und damit Gewinn erwirtschaftet.
# Nein, der Eigenbedarf ist keine Einnahme. Nur wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichtigen Bereich zuordnet, wäre das eine unentgeltliche Wertabgabe.
Die Fördermittel/Zuschüsse gehören aber in den Ideellen Bereich?
# Nein, wenn die PV-Anlage aus Zuschüssen finanziert wurde, mindert der Zuschuss entweder die Anschaffungskosten oder er wird als Einnahmeim steuerpflichtigen Bereich verbucht.
Wird die PV-Anlage überhaupt ins Anlagevermögen gebucht, wenn sie zu 100% durch Zuschüsse finanziert wurde?
# Ja, aber sie wird dann nicht steuerlich abgeschrieben.