Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Geminnützigkeit
von: Tobbes ()
Datum: 04.12.2024
Guten Tag,
für einen kleinen Förderverein wurde es versäumt, die Steuererklärung abzugeben, so dass das Finanzamt aufgrund der Nichtabgabe Schätzungsbescheide erlassen und die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.
Die Abgabe der Steuererklärung ist nun unverzüglich erfolgt und mit dem Finanzamt wurde bereits gesprochen.
Die Änderung der Bescheide werde nach Bearbeitung wohl noch 2 Wochen dauern.
Wie schaut es denn in der Zwischenzeit mit den eingehenden Spendengeldern aus? Sind die Spenden aufgrund des Verlustes der Gemeinnützigkeit zurück zu überweisen? Oder können diese im Verein verbleiben und eine Spendenbescheinigung kann, nach Erhalt der geänderten Steuerbescheide sowie Gewährung der Gemeinnützigkeit, im Nachgang unter Nennung des Eingangsdatums erstellt werden? Oder ist es für den Zeitraum, in dem die Bescheide noch nicht geändert vorliegen, überhaupt nicht möglich Spenden entgegen zu nehmen weil in dem Zeitpunkt des Erhalts erst einmal keine Gemeinnützigkeit (wenn auch nur zeitweise da die Aberkennung aufgehoben wird) vorlag?
Für Hilfestellung und Empfehlungen zum weitern Vorgehen danke ich schon einmal.
Mit herzlichen Grüßen
Tobbes