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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Geminnützigkeit
von: Tobbes ()
Datum: 04.12.2024

Guten Tag,

für einen kleinen Förderverein wurde es versäumt, die Steuererklärung abzugeben, so dass das Finanzamt aufgrund der Nichtabgabe Schätzungsbescheide erlassen und die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.

Die Abgabe der Steuererklärung ist nun unverzüglich erfolgt und mit dem Finanzamt wurde bereits gesprochen.
Die Änderung der Bescheide werde nach Bearbeitung wohl noch 2 Wochen dauern.

Wie schaut es denn in der Zwischenzeit mit den eingehenden Spendengeldern aus? Sind die Spenden aufgrund des Verlustes der Gemeinnützigkeit zurück zu überweisen? Oder können diese im Verein verbleiben und eine Spendenbescheinigung kann, nach Erhalt der geänderten Steuerbescheide sowie Gewährung der Gemeinnützigkeit, im Nachgang unter Nennung des Eingangsdatums erstellt werden? Oder ist es für den Zeitraum, in dem die Bescheide noch nicht geändert vorliegen, überhaupt nicht möglich Spenden entgegen zu nehmen weil in dem Zeitpunkt des Erhalts erst einmal keine Gemeinnützigkeit (wenn auch nur zeitweise da die Aberkennung aufgehoben wird) vorlag?

Für Hilfestellung und Empfehlungen zum weitern Vorgehen danke ich schon einmal.

Mit herzlichen Grüßen

Tobbes

Re: Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Geminnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2024

Wie schaut es denn in der Zwischenzeit mit den eingehenden Spendengeldern aus?

# Es darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden

Sind die Spenden aufgrund des Verlustes der Gemeinnützigkeit zurück zu überweisen?

# Das wäre die beste Lösung, um doch noch an den Spendenabzug zu kommen: Der Verein überweist zurück und der Spender zahlt erneut, wenn die Gemeinnützigkeit wieder besteht.

Man kann schon Spenden entgegen nehmen. Soweit die aber unter der Maßgabe gezahlt wurden, dass eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, hat der Spender einen Rückzahlungsanspruch.

Re: Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Geminnützigkeit
von: Tobbes ()
Datum: 05.12.2024

Ok, das hab ich verstanden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe.

Re: Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Gemeinnützigkeit
von: Tobbes ()
Datum: 04.02.2025

Guten Tag,

ich habe noch eine Frage nachdem nun der geänderte Bescheid vorliegt und die Gemeinnützigkeit wieder bestätigt wurde.

Der geänderte Bescheid ist vom 27. Dezember und ist aber erst in der zweiten Janunarwoche postalisch angekommen.
Ab wann dürfen über erhaltende Spenden wieder Spendenbescheinigungen erstellt werden? Über Spenden, die ab dem Bescheiddatum 27. Dezember erhalten wurden oder erst ab der fiktiven Bekanntgabe am 30. Dezember? Der tatsächliche Zugang wird ja nicht ausschlaggebend sein.

Vielen Dank

Tobbes

Re: Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2025

Es gilt das Datum des Bescheids, nicht das Zustelldatum.

Re: Umgang mit Spenden während temporären Verlust der Gemeinnützigkeit
von: CK ()
Datum: 07.02.2025

Nur als Erfahrungsbericht:
Ich hatte in der Vergangenheit das gleiche Problem. Damals hat mir die Ansprechpartnerin beim Finanzamt ausdrücklich gesagt, dass wir auch für die Zwischenzeit Spendenbescheinigungen ausstellen dürften, nachdem der Bescheid erging. Es ist natürlich gut möglich, dass sie sich geirrt hat oder es sich um eine Art "Kulanz" handelte.