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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahmen Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr und EÜR
von: Jürgen Schneider ()
Datum: 30.11.2024

Hallo, wir haben folgende Ausgangslage:

Unser gemeinnütziger e.V. hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (01.07.23 bis 30.06.24).

Zur Info: Im ersten Halbjahr 2023 haben wir 2.000 eingemommen.

Im zweiten Halbjahr 2023 haben wir 5.000 eingenommen
Im ersten Halbjahr 2024 3.500.
Im Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2024 also insgesamt 8.500


Mich würden nun folgende Dinge interessieren:

1. In der Steuererklärung (Körperschaftsteuer) ist die Rede von Einnahmen im "Jahr".
Was bedeutet in diesem Zusammenhang nun "Jahr"?
Meint das den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 , also den Zeitraum des Kalenderjahres 2023, obwohl wir ja ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben...
(Das würde dann bedeuten, dass sich die Steuerklärung gar nicht nach dem abweichenden Wj richtet, also die Steuerklärung trotzdem auf Kalenderjahrs-Einnahmen abstellt.)

Nach dieser Logik hätten wir also 7.000 (2.000 und 5.000) in "2023" eingenommen.

Wenn aber mit "Jahr" tatsächlich ein abweichendes Wj gemeint wäre, dann hätten wir ja tatsächlich die 8.500 vereinnahmt und diese wären in der Spalte Einnahmen für 2023 einzutragen.


2. Wie sieht die EÜR beim obigen abweichenden Wj aus?

a) EÜR 01.01.2023-31.12.2023 oder

b) EÜR 01.07.2023-30.06.2024


Wäre schön, wenn die Sache jemand klären könnte, danke!

Re: Einnahmen Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr und EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2024

In der Steuererklärung werden tatsächlich die Kalenderjahre angegeben. Das abweichende Wirtschaftsjahr führt dazu, dafür die Nachweise (EÜR, Tätigkeitsbericht) für die betreffenen zwei Geschäftsjahre beigefügt werden müssen. Veranlagungszeitraum ist also immer das Kalenderjahr.