Verbuchung von Kostenersatz durch Kirchengemeinde
von: Dreieck ()
Datum: 27.11.2024
Für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter organisieren wir eine Mitarbeiterschulung, für die wir von der Kirchengemeinde eine Zusage über eine Kostenbeteiligung haben. Auf welchem Gegenkonto sollte ich eine solche Kostenbeteiligungen verbuchen? Ich bin mir unsicher, ob ich den Vorgang als Zuschuss verbuchen kann oder ob es unter "sonstige Einnahmen ideeler Bereich" fällt.