Re: Zuschüsse für Fenstererneuerung
von: Madeira ()
Datum: 12.11.2024
Hallo,
habe doch noch eine Frage dazu, wenn wir die Zuschüsse im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
als Erlös buchen und unsere Einnahmen aus dem Getränkeverkauf und die Bandenwerbung
dazurechnen kommen wir über die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro und wären damit
Körperschaftssteuerpflichtig, ist es dann sinnvoll
die Zuschüsse direkt bei den Aufwendungen für die Fenster abzuziehen ?
LG