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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Scanner buchen
von: Timo ()
Datum: 12.11.2024

Guten Morgen,

unser Verein hat einen Scanner angeschafft. Für das Gerät haben wir 249,- zzgl. Versandkosten gezahlt.

Wohin buche ich denn die Ausgabe? Ein GWG dürfte es ja nicht sein.


Grüße, Dankeschön,
Timo

Re: Scanner buchen
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2024

Die GWG-Grenze liegt bei 800 Euro (netto). Der Scanner kann also sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden (z.B. Werkzeuge und Kleingeräte).

Re: Scanner buchen
von: Timo ()
Datum: 12.11.2024

Welches Konto im SKR049 taugt denn dafür? Für Werkzeuge finde ich nur 0315 und 0425.

Dankeschön, Herr Pfeffer.

Re: Scanner buchen
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2024

Nein, das wäre ein Aufwandskonto, kein Bestandskonto, also im 2000er Bereich. Der SKR 49 hat hier aber meist keine speziellen Konten