Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2024
Wenn ich einem Mitglied den Raum für einen Tag vermiete, damit diese ein Theaterstück entwicklen können, wäre es der Zweckbetrieb mit 7% Versteuerung, richtig?
# Das ist fraglich, weil die Voraussetzungen des § 65 AO nicht erfüllt sind.
Ein Zweckbetrieb käme nur nach der speziellen Verwaltungsregelung zu sog. Selbstkostenzweckbetrieben in Frage, wenn der Mieter gemeinnützig ist.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mieter Mitglied ist.
Wenn ich dazu das Lichtpult und die Tontechnik mitvermiete, also Gerätschaften die zum Theaterbetrieb dazu gehören, wären dass dann auch 7%?
# Hier gilt das Gleiche. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt jedenfalls nicht in Fragen, weil das Konkurrenzverbot ders § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG strenger ausgelegt wird, als das des § 65 AO.
Und wie würde es besteuert werden, wenn ein Mitglied des Theatersaal für eine private Geburstagsfeier nutzen will. Ist das Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
# Hier scheidet ein Zweckbetrieb definitiv aus.