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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: Karu ()
Datum: 06.11.2024

Guten Morgen,

als Verein der Kunst und Kultur fördert, vermieten wir unseren Theatersaal an freie Theatergruppen, die bei uns Mitglied sind und Nicht-Mitgliedern.
Wenn ich einem Mitglied den Raum für einen Tag vermiete, damit diese ein Theaterstück entwicklen können, wäre es der Zweckbetrieb mit 7% Versteuerung, richtig? Wenn ich dazu das Lichtpult und die Tontechnik mitvermiete, also Gerätschaften die zum Theaterbetrieb dazu gehören, wären dass dann auch 7%?
Und wie ist es wenn ich ihnen zudem Geschirr mitvermiete -also Serviceleistungen, die nicht zur orginär Theaterproduktion gehören?

Und wie würde es besteuert werden, wenn ein Mitglied des Theatersaal für eine private Geburstagsfeier nutzen will. Ist das Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Vielen Dank

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 06.11.2024

Wenn ich einem Mitglied den Raum für einen Tag vermiete, damit diese ein Theaterstück entwicklen können, wäre es der Zweckbetrieb mit 7% Versteuerung, richtig?

# Das ist fraglich, weil die Voraussetzungen des § 65 AO nicht erfüllt sind.
Ein Zweckbetrieb käme nur nach der speziellen Verwaltungsregelung zu sog. Selbstkostenzweckbetrieben in Frage, wenn der Mieter gemeinnützig ist.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mieter Mitglied ist.

Wenn ich dazu das Lichtpult und die Tontechnik mitvermiete, also Gerätschaften die zum Theaterbetrieb dazu gehören, wären dass dann auch 7%?
# Hier gilt das Gleiche. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt jedenfalls nicht in Fragen, weil das Konkurrenzverbot ders § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG strenger ausgelegt wird, als das des § 65 AO.

Und wie würde es besteuert werden, wenn ein Mitglied des Theatersaal für eine private Geburstagsfeier nutzen will. Ist das Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

# Hier scheidet ein Zweckbetrieb definitiv aus.

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: Karu ()
Datum: 08.11.2024

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank, dass klärt schon mal einiges für mich. Nur bei der Vermietung an Mitglieder habe ich noch Fragen.

Die Satzung des Vereines sagt:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Freien (Theater-)Kultur in der Stadt XXXX. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung und kontinuierliche Verbesserung förderlicher Rahmenbedingungen für
die Freie Theaterproduktion,
….
2. Um seinen Zweck zu erreichen, betreibt der Verein eine Spielstätte, die er als Spiel- und
Probenraum Freien Theatergruppen sowie anderen Kulturschaffenden zu nicht wirtschaftlich
gewinnorientierten Konditionen zur Verfügung stellt.


Sollte es damit als Zweckbetrieb gelten, wenn es an Mitglieder vermietet wird, also an freie Theatergruppen die in GbRs organisiert sind

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: Karu ()
Datum: 08.11.2024

und wie wäre es wenn dann ein Nicht-Mitglied, in dem Fall zum Beispiel das städtische Theater, den Raum mietet im Sinne der Satzungszwecke
- hier meinte das lokale Finanzamt es wären 19% Versteuerung, da dieses kein Mitglied sei

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 10.11.2024

... die er als Spiel- und Probenraum Freien Theatergruppen sowie anderen Kulturschaffenden zu nicht wirtschaftlich gewinnorientierten Konditionen zur Verfügung stellt.

# Ich bin erstaunt, dass das Finanzamt das durchgehen ließ.


und wie wäre es wenn dann ein Nicht-Mitglied, in dem Fall zum Beispiel das städtische Theater, den Raum mietet im Sinne der Satzungszwecke

# Ich sehe da keinen wirklichen Unterschied, würde aber das FA fragen, wie es das bewertet.

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: Karu ()
Datum: 12.11.2024

ja das Finanzamt sagt
Mitgliedgruppen= Zweckbetrieb = 7%
Nicht-Mitgleider = wirtschaftlicher Geschätfsbetrieb 19%

Daher kenne ich auch die Einteilung in Mitglieder/Nichtmitglieder

Re: Vermietung Mitglieder/Nicht-Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2024

Das FA orientiert sich offensichtlich an den Regeln für Sportvereine. Dann passt das ja.