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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechtlich zulässig?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024

Hallo Herr Pfeffer,

bei der letzten MV wurde der Antrag eines Mitgliedes mit großer Mehrheit angenommen, der den 3 Vorstandsmitgliedern und dem Kassenwart bei den jährlich stattfindenden Vereinsfreizeiten jeweils einen halben Freiplatz im Wert von ca. 400 Euro p.P. gewährt. Dies soll eine Anerkennung für ihre geleistete Arbeit sein.

Als Vorstand sehen wir darin Probleme und wollen das auch nicht in Anspruch nehmen. Unser Kassenwart allerdings schon..... Unsere Frage ist nun: Setzen wir damit unsere Gemeinnützigkeit aufs Spiel? Und ist es richtig, dass dieser Betrag versteuert werden muss? Danke schon jetzt vielmals für Ihre Antworten.

Re: Rechtlich zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Da es sich offensichtlich nicht um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, sondern um eine Leistungsvergütung, ist das gemeinnützigkeitsrechtlich kein Problem.
Die Frage ist aber in der Tat, wie das steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt wird. Ist der Ehrenamtsfreibetrag schon ausgeschöpft?

Re: Rechtlich zulässig?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024

Hallo Herr Pfeffer, danke schon einmal für die hilfreiche Rückmeldung. Der Ehrenamtsfreibetrag ist bisher bei uns im Verein nicht verankert.
Wenn ich das richtig verstehe, muss unser Kassenwart den Betrag auf jeden Fall bei seiner Steuer angeben, richtig? Fällt diese Zuwendung eigentlich unter §22 Abs. 3 EStG?
Besten Gruß, Eva

Re: Rechtlich zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Unter § 22 Abs. 3 EStG würde die Zahung nur fallen, wenn es sich um keine andere Einkunftsart handelt. Ich sehe hier aber Einkünfte aus Lohn und Gehalt, weil der Vorstand regelmäßig abhängig beschäftigt ist.
Da der Ehrenamtsfreibetrag greift, spielt das aber keine Rolle.

Re: Rechtlich zulässig?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024

Hallo Herr Pfeffer,
wir sind ein ehrenamtlicher Vorstand, wobei wir beide Rentner. Der Kassenwart hingegen ist noch auf Minijob-Basis für eine kleine Firma tätig. Daher die Frage: Gilt in unserem Fall (Rentner) überhaupt die Ehrenamtspauschale, und muss unser Kassenwart diese Leistungsvergütung von rd. 400 Euro dann überhaupt bei der Einkommenssteuer angeben? Wir sind Ihnen wirklich sehr dankbar und freuen uns auf Ihre Antwort.

Re: Rechtlich zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Der Kassenwart hingegen ist noch auf Minijob-Basis für eine kleine Firma tätig. Daher die Frage: Gilt in unserem Fall (Rentner) überhaupt die Ehrenamtspauschale....

# Ja.

... und muss unser Kassenwart diese Leistungsvergütung von rd. 400 Euro dann überhaupt bei der Einkommenssteuer angeben?

# Grundsätzlich ja, weil es keine einschlägige Befreiung gibt. Es kommt aber wie gesagt die Ehrenamtspauschale in Frage, außerdem der Freibetrag für Sachleistungen zusätzlich zum Lohn (Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat)