Re: Rechtlich zulässig?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024
Hallo Herr Pfeffer, danke schon einmal für die hilfreiche Rückmeldung. Der Ehrenamtsfreibetrag ist bisher bei uns im Verein nicht verankert.
Wenn ich das richtig verstehe, muss unser Kassenwart den Betrag auf jeden Fall bei seiner Steuer angeben, richtig? Fällt diese Zuwendung eigentlich unter §22 Abs. 3 EStG?
Besten Gruß, Eva