Re: Wer darf Geld überweisen?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024
Dass eine nicht dem Vorstand angehörige Person sich weigert, Überweisungen auszuführen ist abstrus. Natürlich darf der Vorstand das selbst machen. Welchen satzungsmäßigen Status hat denn der Kassenwart, wenn er nicht Vorstand ist?
Die Frage, ob dafür eine Beschluss der MV erforderlich ist, ist durchaus berechtigt. Das ist aber keine Sache die der Kassenwarts zu entscheiden hat.
Der Beschluss der MV wäre für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auch nicht erforderlich, sondern nur, um eine Inhaftungnahme des Vorstandes auszuschließen