Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wer darf Geld überweisen?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 18.07.2024

Hallo Herr Pfeffer,

uns beschäftigen 2 Fragen: Darf ein Vorstandsmitglied anstelle des Kassenwarts Überweisungen tätigen, wenn sich der Kassenwart weigert? Der Kassenwart gehört nicht dem Vorstand an.

Es geht hierbei um einen 60-Euro-Gutschein, den ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied als Abschiedsgeschenk vom neuen Vorstand bei der MV überreicht bekam, und den sich dieser finanziell auf die nächste Vereinsfreizeit anrechnen lassen kann. Der Kassenwart weigert sich trotz Vorstandsbeschluss strikt, die Überweisung durchzuführen und verlangt einen Beschluss der MV, weil er dies für moralisch nicht vertretbar hält. Was meinen Sie dazu?
Bin gespannt auf Ihre Antwort.

Re: Wer darf Geld überweisen?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Dass eine nicht dem Vorstand angehörige Person sich weigert, Überweisungen auszuführen ist abstrus. Natürlich darf der Vorstand das selbst machen. Welchen satzungsmäßigen Status hat denn der Kassenwart, wenn er nicht Vorstand ist?
Die Frage, ob dafür eine Beschluss der MV erforderlich ist, ist durchaus berechtigt. Das ist aber keine Sache die der Kassenwarts zu entscheiden hat.
Der Beschluss der MV wäre für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auch nicht erforderlich, sondern nur, um eine Inhaftungnahme des Vorstandes auszuschließen

Re: Wer darf Geld überweisen?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024

Hallo Herr Pfeffer,
herzlichen Dank für die Antwort. Dazu habe ich eine kurze Nachfrage: Wofür könnten wir als Vorstand denn in diesem Fall haften müssen?

Re: Wer darf Geld überweisen?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Grundsätzlich sind Geschäfte außerhalb des "gewöhnlichen Geschäftskreises" genehmigungspflichtig. Der Vorstand könnte also in Haftung genommen werden, wenn die MV die Zahlung nicht genehmigt.

Re: Wer darf Geld überweisen?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 19.07.2024

Sorry, Herr Pfeffer, wenn ich da doch noch mal nachfasse, doch das Thema kocht bei uns hoch. :
Die Gutschein-Ausgabe in Höhe von 60 Euro an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder beruht auf einem Vorstandsbeschloss im Dezember 2019. Beim 1. Mal wurde der Gutschein vom Kassenwart eingelöst. Danach kam Corona, und ein ausgeschiedener Vorstand verzichtete vor zwei Jahren auf dessen Einlösung. Meine Frage ist nun: Kann ein Vorstand nicht selbst über solch ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 60 Euro entscheiden? Und gehört dieses Vorgehen nicht zwischenzeitlich dem "gewöhnlichen Geschäftskreis" an?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe, ein schönes Wochenende!

Re: Wer darf Geld überweisen?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Ja, wenn es regelmäßig vorkommt, gehört es zum gewöhnlichen Geschäftskreis.
Der Vorstand unterliegt dem Verbot von In-Sich-Geschäften. Aber auch hier kann man die bisherige Praxis als stillschweigende Genehmigung auslegen.