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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Entschädigung für Rasenmähen
von: philipS. ()
Datum: 18.07.2024

Hallo zusammen

Ein Mitglied unseres Vereins (gleichzeitig auch ein Vorstandsmitglied, falls das eine Rolle spielt) besitzt einen private Aufsitzrasenmäher mit dem es mehrmals im Jahr unser Vereinsgelände mähen würde.

Kosten entstehen dabei lediglich in Form von Sprit und Verschleiss.

Nun ist nicht ganz klar, wie das sauber abgerechnet werden kann. Hat jemand einen ähnlichen Fall oder eine Idee wie man das regeln kann?

Danke und VG
Philip

Re: Entschädigung für Rasenmähen
von: pfeffer ()
Datum: 18.07.2024

Am einfachsten über die Ehrenamtspauschale, wenn die nicht schon anderweitig genutzt wird. So ist bis 840 € pro Jahr kein Kostennachweis erforderlich.

Re: Entschädigung für Rasenmähen
von: philipS. ()
Datum: 18.07.2024

Danke, das wäre in der Tat das einfachste um es pauschal abzudecken. Hier könnte es jedoch möglicherweise ein Problem sein, dass dieses Mitglied auch im Vorstand ist und unsere Satzung keine Vergütung von Vorstandsmitgliedern vorsieht. Oder kann man diese Aktivität als unabhängig von der Vorstandsarbeit betrachten?

Zweite Frage: Angenommen die Ehrenamtspauschale stünde nicht zur Verfügung, was gäbe es für Alternativen?

Re: Entschädigung für Rasenmähen
von: pfeffer ()
Datum: 18.07.2024

Es geht hier ja um keine Vergütung für die Vorstandstätigkeit.

Die Alternative wäre, die Kosten des Mähens auf Schätzungsbasis zu berechnen, d.h. anteilige Bezinkosten + anderes Verbrauchsmaterial + anteilige Abschreibungen auf den Rasentrecker.

Re: Entschädigung für Rasenmähen
von: philipS. ()
Datum: 18.07.2024

Würde so eine Schätzung dann unter "Auslagenersatz" laufen?

Re: Entschädigung für Rasenmähen
von: pfeffer ()
Datum: 18.07.2024

Ja.