Passives Sponsoring
von: SJ21 ()
Datum: 04.07.2024
Hallo!
Unser gemeinnütziger Verein hat im Rahmen einer 2-tägigen Veranstaltung eine Sponsoringleistung in Form einer Dienstleistung (Reinigung) erhalten. Im Gegenzug haben wir das Unternehmenslogo des Sponsoren auf unserer Website (ohne Verlinkung) und auf unseren Werbeplakaten/-flyern aufgeführt.
Nach meinem Verständnis gilt dies als passives Sponsoring.
1) Muss auch hier eine Spendenbescheinigung für eine Geldleistung (da keine Sachspende im engeren Sinne) erstellt werden auch wenn es eine Dienstleistung war? Ein Aufwandsverzicht ist es so erstmal nicht.
2) Muss bei der Spendenbescheinigung jeweils eine pro Tag der Dienstleistung ausgestellt werden oder darf diese gebündelt werden?
Herzlichen Dank!