Ist das Verlangen der Kassenprüfer berechtigt?
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 03.07.2024
Hallo Herr Pfeffer,
können Rechnungsprüfer, die für zwei Jahre gewählt wurde und die derzeit die Vereinskasse für 2024 zu prüfen haben, verlangen, dass wir ihnen für 2-3 Vorgänge dazu den jeweiligen Vorstandsbeschluss in schriftlicher Form vorlegen? Hierbei handelt es sich um Beschlüsse, die vermutlich aus dem letzten Jahrtausend stammen und sich irgendwo in den Tiefen der Aktenberge befinden oder gar nur mündlich getroffen wurden.
Dass wir in unserer Funktion als aktueller Vorstand die Beschlüsse jetzt noch einmal bestätigt haben, genügt den beiden Rechnungsprüfern nicht....Auch die von uns aufgeführte "übliche Praxis, die seit Jahren in dieser Angelegenheit geübt wurde", lassen sie nicht gelten.
Ich freu mich auf Ihre Rückmeldung.