Re: Wertmarken / Wertbons / Essensmarken
von: Sven ()
Datum: 23.01.2025
pfeffer schrieb:
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> Sie können das als Vergütung oder als
> Annehmlichkeit im Rahmen von Arbeitseinsätzen
> buchen. Das gehört also in den Bereich Lohn und
> Gehalt.
Wird dann der Wert vom Essen oder Getränk vom ursprünglichen Verkaufspreis gebucht?
Was ist wenn man dies garnicht bucht es gibt ja nicht wirklich einen nachweis, das Finanzamt wird ja nicht die Essen nachzählen bzw weiss ja nicht wie viele Essen ausgegeben wurden.