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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umschichtung Vermögen
von: REV ()
Datum: 27.06.2024

Hallo,
ein Verein veräußert ein Objekt, welches sich in der Vermögensverwaltung befindet.
M.E. ist es eine zulässige Vermögensumschichtung, wenn nun z.B. Wertpapiere des AV angeschafft werden oder Festgeld angelegt, so dass es weiterhin Vermögensverwaltung bleibt.
Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der Erlös wieder voll der zeitnahen Mittelverwendung unterliegt mit den geringen Möglichkeiten einer Rücklagenbildung.
Die Tätigkeiten des Vereins konnten bislang nur durch die erzielte Pacht aufrechterhalten werden. Nun ist der Plan, die Erträge aus der Wertanlage des Erlöses zu nutzen. Das ist für mich auch klassische Vermögensverwaltung.

Re: Umschichtung Vermögen
von: pfeffer ()
Datum: 27.06.2024

Ja, das sieht die Finanzverwaltung genauso. Die Erträge bleiben steuerfrei und die erzielen Überschüsse müssen nicht zeitnah verwendet werden.

Re: Umschichtung Vermögen
von: REV ()
Datum: 27.06.2024

Ganz lieben Dank für die Antwort. BG