Umschichtung Vermögen
von: REV ()
Datum: 27.06.2024
Hallo,
ein Verein veräußert ein Objekt, welches sich in der Vermögensverwaltung befindet.
M.E. ist es eine zulässige Vermögensumschichtung, wenn nun z.B. Wertpapiere des AV angeschafft werden oder Festgeld angelegt, so dass es weiterhin Vermögensverwaltung bleibt.
Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der Erlös wieder voll der zeitnahen Mittelverwendung unterliegt mit den geringen Möglichkeiten einer Rücklagenbildung.
Die Tätigkeiten des Vereins konnten bislang nur durch die erzielte Pacht aufrechterhalten werden. Nun ist der Plan, die Erträge aus der Wertanlage des Erlöses zu nutzen. Das ist für mich auch klassische Vermögensverwaltung.