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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagenbildung
von: Glory ()
Datum: 22.06.2024

Können geplante Rückzahlungen von Darlehen verwendet /vermerkt werden als projektbezogene Rücklagen? SIe sind zwar buchhalterisch keine Ausgabe, aber das Geld muss man ja doch haben, um sie zurückzuzahlen. Es geht mir darum, was ich in die Rücklagenbenennung alles reinpacken kann.

Re: Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2024

Wenn das Darlehen im satzungsbezogenen Bereich verwendet wird, kann für die Tilgung eine zweckgebundene Rücklage gebildet werden, wenn das Darlehen in einer Summe getilgt werden muss.
Das müsste im Zweifel durch den Darlehensvertrag nachgewiesen werden.

Re: Rücklagenbildung
von: Glory ()
Datum: 24.06.2024

Danke! Wie wird die Gesamthöhe der zu bildenden Rücklagen berechnet? Aus dem Überschuss der EÜR? Dieser ist ja nicht realistisch, kann 0,5 Mio betragen und trotzdem hat man real mehr ausgegeben als eingenommen durch Gebäudemassnahmen, Rückzahlung von Darlehen, die ja alles bei der EÜR keine Ausgaben sind.

Re: Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 24.06.2024

Rücklagen werden immer liquiditätsbezogen berechnet. Es können nur tatsächlich vorhandene Mittel in eine Rücklage eingestellt werden.
In Ihrem Fall handelt es ich ja um eine zweckgebunden Rücklage. Die maximimale Summe hängt also vom Verwendungszweck ab.