Re: Wertbestimmung Fahrzeugspende
von: pfeffer ()
Datum: 19.06.2024
Wenn der Spendenempfänger gemeinnützig ist, ist eine Spendenbescheinigung nicht erforderlich. Es handelt sich um kein Spende i.S.v. § 10b EStG, sondern um eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO. Es muss also auch keine Wertermittlung erfolgen.