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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zeitnahe Mittelverwendung (2 Jahre)
von: ZimmermannMa ()
Datum: 15.04.2024

Hallo zusammen. Eine Frage zur Buchhaltung (wir sind ein gemeinnütziger Verein und bilanzieren). Falls wir in diesem Jahr die Einnahmen von 45.000 € übertreffen, müssen wir die Mittel (Ausnahme Rückstellungen) ja zeitnah verwenden, zeitnah bedeutet innert 2 Jahren.
Muss (und wenn ja wie) diese "zeitnahe" Mittelverwendung über entsprechende Konten abgebildet werden? Die Konten 1000-1049 nach SKR49 sehen ja die jährliche "Abgrenzungen" für Rücklagen vor. Aber die Mittel, welche nicht für Rücklagen verwenden will? Wie wird hier in der Buchhaltung dafür gesorgt, dass die zeitnahe Verwendung innert 2 Jahren nachvollziehbar wird?
Danke euch :-)

Re: Zeitnahe Mittelverwendung (2 Jahre)
von: pfeffer ()
Datum: 15.04.2024

Nein, der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt zum einen per saldo und nicht für die einzelnen Einnahmen. Zum anderen ergibt er sich in den meisten Fälle aus der EÜR.
Erst wenn Überschüsse erzielt werden, stellt sich die Frage nach der zeitnahen Verwendung.