Re: Spenden von Firmen für Benefizveranstaltung
von: Benjamin Gaßmann ()
Datum: 01.02.2024
Die Aufwendungen beziehen sich auf die Durchführung der Veranstaltung selbst, wie zum Beispiel Dekoration, Raummiete, Werbeflyer, Speisen und Getränke (die nicht verkaut werden).
Unsere Satzung sieht die "Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Innen- und Außenmission" vor. Damit entsprächen die Aufwendungen ja dann dem Satzungszweck.