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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Förderverein Verpflegung für Schüler
von: Martin ()
Datum: 03.11.2023

Guten Abend,
wir betreiben in unserem Schulförderverein eine Mensa für die Schüler (Zweckbetrieb laut Satzung). Seit kurzem verteilen wir dort gegen einen 50-Cent-Obulus belegte Brote für Schüler, die zu Hause kein Pausenbrot bekommen haben bzw. sich keine Verpflegung leisten können. Auf diese Aktion wurden viele Leute aufmerksam und "spenden" dem Verein Geld damit wir die Pausenbrote kostenlos herausgeben können.
Mein erster Gedanke war die "Spende" als 7-%igen Umsatz im Zweckbetrieb Mensa zu buchen. Wäre an sich für mich das einfachste Verfahren.
Das Problem ist, dass die Spender bestimmt auch einen Spendenbescheinigung haben wollen, was ich so aber nicht ausstellen kann.
Kann ich alternativ nicht die Spenden auch als Spendeneinnahme buchen und das Ganze aus dem Zweckbetrieb herausholen?
Geht das auch, wenn ich den Wareneinkauf des regulären Mensabetriebs nicht von kostenfreien Schulbroten trennen kann?
Im Voraus danke für eine Rückmeldung hierzu.
Mfg

Re: Förderverein Verpflegung für Schüler
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2023

Das Problem ist, dass die Spender bestimmt auch einen Spendenbescheinigung haben wollen, was ich so aber nicht ausstellen kann.

# Warum nicht? Der Verein ist doch gemeinnützig und die Spenden werden zweckgebunden verwendet.

Kann ich alternativ nicht die Spenden auch als Spendeneinnahme buchen und das Ganze aus dem Zweckbetrieb herausholen?

# Der 50-Cent-Obulus ist eine wirtschaftliche Einnahme, fällt also in den Zweckbetrieb.

Geht das auch, wenn ich den Wareneinkauf des regulären Mensabetriebs nicht von kostenfreien Schulbroten trennen kann?

# Das muss man ja nicht trennen.

Ich vermute, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Die Schülerverpflegung ist ein steuerbegünstigter Zweck, der wirtschaftlich und nichtwirtschaftlich betrieben werden kann. Es gibt dabei keine Bedenken, Spendenmittel im Zweckbetrieb zu verwenden.