Re: Förderverein Verpflegung für Schüler
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2023
Das Problem ist, dass die Spender bestimmt auch einen Spendenbescheinigung haben wollen, was ich so aber nicht ausstellen kann.
# Warum nicht? Der Verein ist doch gemeinnützig und die Spenden werden zweckgebunden verwendet.
Kann ich alternativ nicht die Spenden auch als Spendeneinnahme buchen und das Ganze aus dem Zweckbetrieb herausholen?
# Der 50-Cent-Obulus ist eine wirtschaftliche Einnahme, fällt also in den Zweckbetrieb.
Geht das auch, wenn ich den Wareneinkauf des regulären Mensabetriebs nicht von kostenfreien Schulbroten trennen kann?
# Das muss man ja nicht trennen.
Ich vermute, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Die Schülerverpflegung ist ein steuerbegünstigter Zweck, der wirtschaftlich und nichtwirtschaftlich betrieben werden kann. Es gibt dabei keine Bedenken, Spendenmittel im Zweckbetrieb zu verwenden.