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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fußballcamp
von: aschengott ()
Datum: 10.05.2024

Wir sind ein kleinerer Fußballverein mit Jugendabteilung. Auf vielfachen Wunsch wollen wir 2 x pro Jahr in den Schulferien ein Fußballcamp für Kinder außerhalb des normalen Trainingsangebots durchführen. Die Kinder erhalten innerhalb einer Woche an fünf Tagen Training, dazu ein Mittagessen und ggf. auch ein T-Shirt. Für das Camp muss gesondert gezahlt werden. Meine Fragen dazu:

Ist es richtig, dass die Einnahmen für das Camp umsatzsteuerpflichtig sind?
Falls ja, im Zweckbetrieb mit 7 % oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19 %?
Macht es an irgendeiner Stelle einen Unterschied, ob sich das Angebot nur intern an Vereinsmitglieder richtet oder auch extern an Vereinsfremde?

Re: Fußballcamp
von: pfeffer ()
Datum: 10.05.2024

Ist es richtig, dass die Einnahmen für das Camp umsatzsteuerpflichtig sind?

# Nein, es handelt sich um eine sportliche Veranstaltung, die nach § 4 Nr. 22b UStG steuerfrei ist
Die Nebenleistungen (wie Verpflegung) teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung.

Macht es an irgendeiner Stelle einen Unterschied, ob sich das Angebot nur intern an Vereinsmitglieder richtet oder auch extern an Vereinsfremde?

# Nein.