Re: Eigenanteil Instrumentenreparatur
von: pfeffer ()
Datum: 08.05.2024
Das kommt darauf an, wie man das gestaltet.
Da die Instrumente Eigentum des Vereins sind, ist das ja eine Art Nutzungsgebühr, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Ist der Eigenanteil verpflichtend geregelt? Wäre das nicht der Fall, könnte er als Spende gehandhabt werden.
Denkbar wäre auch, dass er als Zusatzbeitrag behandelt wird. Das hängt wie gesagt von der Regelung ab.