Re: Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 30.04.2024
Im Internet habe ich folgende Aussage gefunden:
"Beschränkungen bei gemeinnützigen Organisationen?
Grundsätzlich gibt es auch bei gemeinnützigen Organisationen keine Bedenken gegen die Zahlung der IAP. Der BFH hat klargestellt, dass bei Vergütungen keine Besonderheiten für gemeinnützige Organisationen gelten. Vergleichsmaßstab ist die gewerbliche Wirtschaft allgemein, nicht der gemeinnützige Sektor. Der BFH begründet das damit, dass es keinen speziellen Arbeitsmarkt für Beschäftigte bei gemeinnützigen Organisationen gibt und diese deswegen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit gewerblichen Unternehmen um geeignete Mitarbeiter konkurrieren (BFH, Urteil vom 12.03.2020, Az. V R 5/17, Rz 43, Abruf-Nr. 217488)."
Können Sie das bestätigen? Zufällig? Das wäre toll für unser Team.