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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 30.04.2024

Hallo,

der Gesetzgeber hat ja die Möglichkeit geschaffen, bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € an Mitarbeitende steuerfrei auszuzahlen. Da in unserem Verein alle notorisch wenig verdienen und die letzten zwei Jahre heftig waren, hat sich der Vorstand dazu entschieden Mitarbeitenden eine Prämie in Höhe von 1.500 € Ende des Monats auszuzahlen.

Unsere Satzung enthält keinen Passus zum Thema Prämien für Mitarbeiter*innen. Generell enthält die Satzung nichts zum Thema Mitarbeitende, also, auch nichts zum Thema Gehalt.

Dürfen wir die Prämie dennoch an unsere Mitarbeitenden auszahlen?

Viele liebe Grüße und Danke für eure tolle Arbeit!

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 30.04.2024

Im Internet habe ich folgende Aussage gefunden:

"Beschränkungen bei gemeinnützigen Organisationen?
Grundsätzlich gibt es auch bei gemeinnützigen Organisationen keine Bedenken gegen die Zahlung der IAP. Der BFH hat klargestellt, dass bei Vergütungen keine Besonderheiten für gemeinnützige Organisationen gelten. Vergleichsmaßstab ist die gewerbliche Wirtschaft allgemein, nicht der gemeinnützige Sektor. Der BFH begründet das damit, dass es keinen speziellen Arbeitsmarkt für Beschäftigte bei gemeinnützigen Organisationen gibt und diese deswegen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit gewerblichen Unternehmen um geeignete Mitarbeiter konkurrieren (BFH, Urteil vom 12.03.2020, Az. V R 5/17, Rz 43, Abruf-Nr. 217488)."


Können Sie das bestätigen? Zufällig? Das wäre toll für unser Team.

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: pfeffer ()
Datum: 30.04.2024

Grundsätzlich ja, die Prämie muss aber der Höhe nach in einem angemessenen Verhältnis zur Grundvergütung stehen. Sonst gibt es gemeinnützigkeitsrechltliche Bedenken.

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 30.04.2024

Danke für die schnelle Antwort. Dieses "angemessen" ist leider nirgendwo definiert. Wenn der Gesetzgeber die maximale Höher der Prämie bei 3.000 € pro Jahr festsetzt, dann ist doch alles was darunter ist, angemessen, oder?

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: pfeffer ()
Datum: 30.04.2024

Hier geht es ja speziell um die Gemeinnützigkeit. Wie hoch sind denn die Grundgehälter?

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 02.05.2024

3.300 € brutto bei Vollzeit 38,5 Stunden

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2024

Dann hätte ich da keine Bedenken.

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: D.Lämmer ()
Datum: 07.05.2024

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Das hilft uns sehr!

Eine kleine Frage noch: Gemäß des "Grundsatzes der Gleichbehandlung" müssen wir ja, wenn wir einer Person die Prämie zahlen auch allen anderen Angestellten eine Prämie zahlen. Wenn Mitarbeitende quasi für ein Projekt arbeiten, welches zu 100% mit externen Mitteln gefördert wird, die Lohnhöhe in diesem Rahmen festgesetzt wurde und kein Spielraum für Prämien besteht, könnte man die Personen auf dem Projekt von der Prämie ausschließen?

Re: Inflationsausgleichsprämie
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2024

Ich denke schon. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ja kein ehernes Gesetz, oder wie das Verfassungsgericht mal gesagt hat: Nur Gleiches muss gleich behandelt werden.