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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 11.04.2024

Hallo Herr Pfeffer,
ein gemeinnütziger Verein vermietet tageweise Räume in einer Immobilie, die ihm die Stadt zur Nutzung zur Verfügung stellt. Diese Mieteinnahmen wurden bisher im Zweckbetrieb verbucht, was aber im Moment nicht vorteilhaft ist, da der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb finanziell nicht gut dasteht.
M.M.n. gehören die Mieteinnahmen aber sowieso in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, da ja Raumvermietung kein Vereinszweck sein kann und auch in der Satzung des Vereins nichts derartiges zu finden ist und die Immobilie auch nicht zum Vereinsvermögen gehört.

Für Ihre Einschätzung bedanke ich mich herzlich.

Klaus Terbrack

Re: Mieteinnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2024

Die Vermietung ist regelmäßig kein Zweckbetrieb. Das wäre einzig bei einer Vermietung zu Selbstkosten an andere steuerbegünstigte Organisationen der Fall.

Re: Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 11.04.2024

pfeffer schrieb:
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> Die Vermietung ist regelmäßig kein Zweckbetrieb.
> Das wäre einzig bei einer Vermietung zu
> Selbstkosten an andere steuerbegünstigte
> Organisationen der Fall.

Dann wäre eine Verbuchung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die korrekte Zuordnung?

Re: Mieteinnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2024

Ja.