Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 11.04.2024
Hallo Herr Pfeffer,
ein gemeinnütziger Verein vermietet tageweise Räume in einer Immobilie, die ihm die Stadt zur Nutzung zur Verfügung stellt. Diese Mieteinnahmen wurden bisher im Zweckbetrieb verbucht, was aber im Moment nicht vorteilhaft ist, da der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb finanziell nicht gut dasteht.
M.M.n. gehören die Mieteinnahmen aber sowieso in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, da ja Raumvermietung kein Vereinszweck sein kann und auch in der Satzung des Vereins nichts derartiges zu finden ist und die Immobilie auch nicht zum Vereinsvermögen gehört.
Für Ihre Einschätzung bedanke ich mich herzlich.
Klaus Terbrack