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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
10-Tages-Regelung bei EÜR - Buchung im SKR49
von: Matze ()
Datum: 05.04.2024

Hallo,

ich habe eine Frage zur korrekten Buchhaltung bei Erstellung einer EÜR zum Jahresabschluss.
Wir führen unsere Buchhaltung softwaregestütz und stellen uns die Frage wie wir hier wiederkehrende Zahlungseingänge (in unserem Fall Mitgliedsbeiträge) von Ende Dezember 2023 dem Geschäftsjahr 2024 zurechnen können und entsprechd umgekehr Einnahmen von Anfang Januar in der EÜR für 2023 berücksichtigen.

Welche Konten sind hier jeweils im SKR49 zu buchen?
Naheliegend wäre für mich das ganze über Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen, allerdigs kenne ich dieses Verfahren eher bei Bilanzierung und nicht bei einer einfachen EÜR

Re: 10-Tages-Regelung bei EÜR - Buchung im SKR49
von: pfeffer ()
Datum: 06.04.2024

Bilanzierer würde das nicht über Rechnungsabgrenzung sondern über offene Posten (also ein Forderungskonto) buchen. Beides gibt es bei der EÜR nicht.
Selbst die 10-Tage-Regel ist nicht verbindlich, weil es sich bei Mitgliedsbeiträgen nicht um Gewinneinkünfte handelt. Man kann also einfach nach Zahlungsdatum buchen und das lediglich intern abgrenzen.

Re: 10-Tages-Regelung bei EÜR - Buchung im SKR49
von: Matze ()
Datum: 07.04.2024

Vielen Dank für die Antwort

Dann würden wir für die EÜR streng nach Eingangsdatum buchen und die 10-Tage-Regelung entsprechend für die EÜR nicht anwenden, da es sich in unserem Fall ja um Mitgliedsbeiträge handelt.

Intern könnten wir es dann aber anders aufgliedern (z. B. im Kassenbericht auf der Mitgliederversammlung)? Hier würden wir die EÜR den Mitgliedern zur Einsicht auslegen und zudem noch eine vereinfachte Darstellung päsentieren wo dann die Abgrenzungen (Mitgliedsbeiträge im "falschen" Jahr erhalten) berücksichtigt werden.

Wäre das vorgehen so in Ordnung?

Re: 10-Tages-Regelung bei EÜR - Buchung im SKR49
von: pfeffer ()
Datum: 07.04.2024

Ja, völlig.