Können bei Fahrtkostenabrechnungen, die Belege, z. B. das Zugticket, als gescannte oder fotografierte Datei per E-Mail eingricht wrdn, oder muss das Original als Papier eingereicht werden?
Nein, das Original ist nicht erforderlich. Grundsätzlich ersetzt ja ohnehin die Abrechnung des Reisenden die Originalbelege. Sie dienen nur als Kostennachweis.