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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Belege für Fahrtkosten
von: TD ()
Datum: 05.04.2024

Können bei Fahrtkostenabrechnungen, die Belege, z. B. das Zugticket, als gescannte oder fotografierte Datei per E-Mail eingricht wrdn, oder muss das Original als Papier eingereicht werden?

Re: Belege für Fahrtkosten
von: pfeffer ()
Datum: 05.04.2024

Nein, das Original ist nicht erforderlich. Grundsätzlich ersetzt ja ohnehin die Abrechnung des Reisenden die Originalbelege. Sie dienen nur als Kostennachweis.