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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
E-Rechnung
von: TD ()
Datum: 02.04.2024

Guten Tag,
durch das Wachtumschancengesetz wird die E-Rechnung Pflicht. Was heißt das für Vereine. Müssen z.B. E-Rechnungen von Lieferanten angenommen und elektronisch weiterverarbeitet werden? Welche weiteren Folgen kommen auf Vereine zu?

Re: E-Rechnung
von: pfeffer ()
Datum: 02.04.2024

Die eRechnung gilt verpflichtend nur zwischen Unternehmen. Die Frage ist also zunächst, ob der Verein Unternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes ist.
Er muss dann in der Lage sein, eRechnungen entgegenzunehmen bzw. zu erstellen. Das erfordert eine entsprechende Software. Das BMF plant eine solche kostenfrei anzubieten.

Re: E-Rechnung
von: TD ()
Datum: 02.04.2024

Wir haben keine Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbtrieb oder Zeckbtrieb, nur Spenden und Fördergelder, z. B. von Krankenkassen. Demnach sind wir wohl kein Unternehmer, oder?

Allerdings haben wir Honorrarkräfte, die alle nicht angestellt sind, sondern selbständig in unserem Auftrag tätig sind. Deren Einnahmen liegen aber meist im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags. Wären diese Honorarkräfte Unternehmer und müssten uns E-Rechnuneng stellen, mit der Folge, dass wir sie auch verarbeiten können müssen?

Re: E-Rechnung
von: pfeffer ()
Datum: 02.04.2024

Da sähe ich erstmal kein Pflicht zu eRechnung. Es greift zudem noch die Kleinunternehmerregelung.

Re: E-Rechnung
von: TD ()
Datum: 02.04.2024

Herzlichen Dank!