Re: Warenentnahme oder Entsorgung abgelaufene getränke
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2023
Abgelaufene Getränke (Verderb) würden bei EÜ-Rechnern gar nicht gebucht. Bei Bilanzierern über die Inventur als Wertkorrektur des Umlaufvermögens.
Bei der kostenlosen Abgabe kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sie erfolgt. Das kann als Annehmlichkeit für Mitarbeiter behandelt werden. Dabei wäre die Frage, ob die Getränke zunächst für den Geschäftsbetrieb angeschafft wurden. Dann wäre das wie eine unentgeltliche Wertabgabe zu behandeln, wenn sie im ideellen Bereich (für Mitglieder) verwendet werden.