Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ersatzberschaffung in Rechnung stellen
von: DominikB. ()
Datum: 19.02.2023

Guten Tag,

eines unser Mitglieder hat ihm geliehene Cheerleading Ausrüstung nicht zurückgegeben. Meldet sich bei uns nicht und ignoriert unsere Anfragen und Telefonate.

Wir wollen die Ersatzbeschaffung dem Mitglied in RG stellen.

Wohin würden da die Einnahmen fallen?

Und kann ich im Anschluss auch das Geld anmahnen, falls das Mitglied nicht zahlt oder die Ausstattung zurück gibt.

Viele Grüße

Dominik

Re: Ersatzberschaffung in Rechnung stellen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 19.02.2023

Bei einem "Leihvertrag" gibt es natürlich die Möglichkeit, die geliehenen Sachen zurückzufordern und das auch rechtlich (zur Not gerichtlich) durchzusetzen.
Die Ersatzzahlung würde steuerlich dort eingeordnet werden, wo auch die Kosten für die Ausrüstung verbucht werden.