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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gewinne PV-Anlagen in die Mittelverwendung/Rücklagenbildung
von: Dorsch A. ()
Datum: 27.03.2024

Hallo Herr Pfeffer,

meine Frage, wird bei der Mittelverwendung/Rücklagenbildung der Gewinn aus der PV-Anlage angesetzt, obwohl er steuerlich nicht berücksichtigt wird?

Und wo werden die Einnahmen/Ausgaben jetzt hingebucht, nachdem es sich nicht mehr um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt. Wird dann alles zur Vermögensverwaltung gerechnet oder wird es auf "steuerneutrale Einnahmen/Ausgaben" bei den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gebucht?

Viele Grüße

Anke Dorsch

Re: Gewinne PV-Anlagen in die Mittelverwendung/Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2024

Die Rücklagenbuchung erfolgt außerhalb der Gewinnermittlung. Am einfachsten in einer Nebenrechnung (das kann z.B. über die statistischen Konten im 9000er Bereich erfolgen.
Das Buchungsverfahren nach DATEV ist umständlich und nicht empfehlenswert. Es stellt die Rücklagen in den Anhang der EÜR/GuV.
Wichtig: Die Rücklagenbuchung erfolgt niemals direkt ein Erfolgskonto, sonders als zusätzliche Buchung nach der Erfassung des Ertrags.

Re: Gewinne PV-Anlagen in die Mittelverwendung/Rücklagenbildung
von: Dorsch Anke ()
Datum: 28.03.2024

Hallo Herr Pfeffer,

ok. Danke. Das habe ich verstanden.
Aber wohin buche ich denn die Einnahmen/Ausgaben für die PV-Anlage, die ja bisher ein weiterer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb waren und jetzt nicht mehr in der Steuerpflicht landen.

Viele Grüße

Anke Dorsch

Re: Gewinne PV-Anlagen in die Mittelverwendung/Rücklagenbildung
von: pfeffer ()
Datum: 28.03.2024

Das würde man als steuerfreie Einnahmen abgrenzen - innerhalb des "steuerpflichtigen" wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.