Re: Buchführung Eintrittsgelder + Verkauf von Waren
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2023
Bei Bareinnahmen ohne Einzelbeleg muss eine Tageskassenabrechnung erstellt werden, aus der die Umsätze hervorgehen.
Wenn wie hier verschiedenen Einnahmen steuerlich unterschiedllich behandelt werden, müssen die Umsätze (hier Eintrittsgelder und Speisen/Getränke) getrennt erfasst werden.
Jede Kasse muss getrennt abgerechnet werden.