Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung nachträglich versteuern?
von: WPLPHSS ()
Datum: 28.12.2022

Aufgrund der Corona-Pandemie ist unser Verein gem. § 19 UStG (Kleinkaufmann) 2021 und 2022 ohne Umsatzsteuer veranlagt worden. Ab dem 1.1.23 sind wir wieder umsatzsteuerpflichtig.

Eine Rechnung aus Dezember 2022, die nur als Nettobetrag (ohne MWSt) ausgewiesen ist, wird vermutlich erst im Januar 2023 vom Rechnungsempfänger überwiesen.

Muss ich, weil die Zahlung erst im Januar 2023 erfolgt, die MWSt nachfordern und diese entsprechend verbuchen?

Re: Rechnung nachträglich versteuern?
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2022

Hierauf gibt es im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 19.5, Abs. 1) eine klare Antwort:
"Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden."