Re: Aufbewahrung Kontoauszüge, Kalenderverkauf mit SKR49
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2022
Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir parallel die Kontoauszüge aufbewahren müssen. Aber ist dem
tatsächlich so?
# Grundsätzlich müssen Belege im Original aufbewahrt werden. Das gilt auch für Kontoauszüge, soweit sie Belegfunktion haben.
Wir verkaufen außerdem zu Weihnachten einen Kalender für 15 Euro. Laut unserer Steuerberaterin sind die Ein- und Ausnahmen hierbei zu gering, als dass sie unter wirtschaftlichem Betrieb laufen.
# Das ist Unsinn. Es gibt hier keine Untergrenze bei der Erfassung, nur bei der Besteuerung.
Wie verbuche ich die Einnahmen (die häufig um ein paar Euro erhöht sind aufgrund zusätzlicher Spende)? Ich würde sie unter 2400 laufen lassen, demzufolge die Ausgabe für den Druck unter 2510?
# Nein, das gehört regelmäßig in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.