Re: Gutschein
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2020
Wenn das Unternehmen den Gutschein kostenlos zur Verfügung gestellt hat, wird das gar nicht verbucht.
Hat der Verein den Gutschein bezahlt, fallen die Kosten in den Bereich, auf den sich der Fotowettbewerb bezieht.
Erfasst wird aber auch hier nur der Bezug des Gutscheins, nicht die Weitergabe an den Gewinner.