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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erste Steuererklärung nicht gem. e.V.
von: Flo80 ()
Datum: 02.10.2022

Hallo,

das Finanzamt hat mich aufgefordert, für meinen eingetragenen Verein (nicht gemeinnützig!) folgende Steuererklärungen für das Gründungsjahr abzugeben:
- Körperschaftsteuer
- Einnahmenüberschussrechnung
- Gewerbesteuer

Der Verein betreibt ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung und hatte im Gründungsjahr Einnahmen und Ausgaben (ideeller Bereich + wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) in dreistelliger Höhe. Er muss also überhaupt keine Steuern zahlen. Die Steuererklärungen müssen aber wohl trotzdem abgegeben werden.

Folgende Fragen stellen sich nun:

KSt:
- Müssen hier irgendwo Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden, da ich diese ja bereits in der EÜR und GewSt. angebe?
- Laut Elster muss ich zwingend die Anlagen KSt 1 F und ZVE anhängen. In der KSt 1 F mache ich keine Angaben. Müssen in der Anlage ZVE Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden, da ich diese ja bereits in der EÜR und GewSt. angebe?

EÜR:
- Ist der Beginn des Wirtschaftsjahres das Datum des Eintrags ins Vereinsregister oder das Datum der Gewerbeanmeldung?
- Kann ich in der Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)) einfach die Summe aller Einnahmen und in der Zeile 26 (Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten) die Summe aller Ausgaben zusammengefasst eintragen oder müssen hier verschiedene Positionen rein (z.B. pro Rechnung einen Eintrag)? Und ich muss ja bei so niedrigen Zahlen nicht zwischen ideellem Bereich und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb aufschlüsseln, da ohnehin keine Steuern zu zahlen sind, oder?

GewSt:
- Reicht es aus, in der Zeile 33 (Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG) einfach den Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) einzutragen?


Vielen Dank und viele Grüße
Flo