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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: Dominik B ()
Datum: 27.02.2024

Guten Abend,

ich habe eine Frage zum Thema Sponsoring, weiß aber nicht wie damit umzugehen ist.
Wo finanzielle Mittel bewegt werden ist das eindeutig.

Ich habe nun die Anfrage:
Logo auf die Homepage von einem Unterstützer dafür bekommt der Verein einen Trainingsraum kostenlos zur Verfügung gestellt.

Muss ich das buchhalterisch irgendwo abbilden? Oder wie wird sowas dargestellt?

Vielen dank für den Input dazu.

Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: pfeffer ()
Datum: 28.02.2024

Muss ich das buchhalterisch irgendwo abbilden? Oder wie wird sowas dargestellt?

# Ja. Buchhalterisch wird die reguläre Miete für den Raum als Einnahme als Sponsoring verbucht. Das wird dann gegen die Mietkosten wieder ausgebucht. So sind sowohl die Sponsoringeinnahme als auch die Mietkosten erfasst.
Auf die Website schaut das Finanzamt schon mal, deswegen sollte man das korrekt abbilden.

Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: Dominik B ()
Datum: 01.03.2024

pfeffer schrieb:
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> Muss ich das buchhalterisch irgendwo abbilden?
> Oder wie wird sowas dargestellt?
>
> # Ja. Buchhalterisch wird die reguläre Miete für
> den Raum als Einnahme als Sponsoring verbucht. Das
> wird dann gegen die Mietkosten wieder ausgebucht.
> So sind sowohl die Sponsoringeinnahme als auch die
> Mietkosten erfasst.
> Auf die Website schaut das Finanzamt schon mal,
> deswegen sollte man das korrekt abbilden.

Wie funktioniert das dann genau, ich bin umsatzsteuerpflichtig. Bekomme aber keinen Geldfluss und auch keine Belege
Kann ich das trotzdem als Einnahme mit 19% buchen und als Ausgabe Mietkosten mit 19%

Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2024

Ja, auch solche "tauschähnlichen" Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen also die Sachleistung auch Umsatzversteuern. Der Vorsteuerabzug bei der Miete ist aber nur möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: DominikB. ()
Datum: 05.03.2024

Das heißt wenn der Wert bspw. 300 Euro ist muss ich eine Buchung mit 300 Euro machen und davon 19 % Umsatzsteuer zahlen im WB als Sponsoring Leistung und die Miete wo ich keinen Beleg habe buche ich bspw in den Zweckbetrieb ohne Vst Abzug und "verliere" so 19%. Sehe ich das korrekt?

Re: Sponsoring gegen "materielle" Gegenleistung
von: pfeffer ()
Datum: 06.03.2024

Ja, ganz richtig.