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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 21.06.2022

Hallo zusammen,

wir (Verein) erhalten eine Rechnung mit 19% USt, aus der wir keine Vorsteuer ziehen dürfen (Bereich Vermögensverwaltung). Wir berechnen diesen Posten aber 1:1 an unseren Pächter weiter. Können wir unsere Ausgangsrechnung dennoch mit 19% USt stellen, damit sich unser Pächter die Vorsteuer ziehen kann? Bei unserer Erfassung für die Ausgangsrechnung würde ich keine Steuer buchen.

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 21.06.2022

Ob Sie die Ausgangsrechnung mit Umsatzsteuer stellen können, hängt allein davon ab, ob 1. Ihr Verein und 2. die Leistung steuerpflichtig ist.
Bei einer Verpachtung besteht grundsätzlich die Option zur Umsatzsteuer, wenn der Pächter die Immobilie für unternehmerische Zwecke nutzt. Aber dann werden alle Ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig!

Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 23.06.2022

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für ihre Antwort.

Ok, wir (Verein) sind in diesem Bereich nicht steuerpflichtig und es liegt eine steuerpflichtige Leistung vor.

D. h., bei einem Direktkauf (Pächter bestellt die Leistung im eigenen Namen) hätte unser Pächter die Möglichkeit auf einen Vorsteuerabzug. Da wir (Verein) den Posten allerdings weiterberechnen, muss der Pächter die Vorsteuer ebenfalls tragen.

Ist das so korrekt?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 23.06.2022

Was wird denn hier an wen verpachtet? Es wäre ja zu prüfen, ob die Optierung zur Umsatzsteuer überhaupt sinnvoll ist.

Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 28.06.2022

Wir verpachten unser Vereinsheim und haben einen Sky-Vertrag über den Verein laufe, den wir an unseren Pächter weiterberechnen wollen.

Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 28.06.2022

Ach so, ja das wäre umsatzsteuerpflichtig.