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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: J.Hartmann ()
Datum: 20.06.2022

Hallo.
Wir sind ein gemeinnütziger Taekwondoverein mit folgendem Satzungszweck:
1. Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege der Sportart Taekwondo und unterstützender Sportarten sowie der Kulturvermittlung.
2. Darüber hinaus dient er dem Zweck der Vermittlung wichtiger gesellschaftlicher Werte.
3. Er fördert außerdem die körperliche und geistige Ausbildung seiner Mitglieder.

Für die Sommerferien planen unsere Trainer*innen ein paar Specials für die Trainingseinheiten, wie ein Besuch im Trampolinpark, Escape Room, Lasertag, Klettern o. Ä. Wir würden diese Aktivitäten anstelle der Trainingseinheiten durchführen und gern zumindest einen Teil der Kosten für unsere Mitglieder übernehmen.

Ist dies möglich oder bekommen wir da Probleme hinsichtlich der Gemeinnützigkeit, wenn der Verein diese Kosten übernimmt? Gibt es eine Grenze, in welcher Höhe wir sie vielleicht zum Teil übernehmen könnten? Ich könnte mir hier den monatlichen Mitgliedsbeitrag vorstellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Re: Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: pfeffer ()
Datum: 20.06.2022

Es besteht ja ein Zusammenhang mit den Satzungszwecken, dann ist die Kostenübernahme kein Problem.

Re: Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: J.Hartmann ()
Datum: 22.06.2022

Vielen Dank!
Können Sie mir noch sagen, wie ich die Kosten dann verbuche? In den Zweckbetrieb oder ist es im ideellen Bereich möglich?

Re: Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2022

Ist die Veranstaltung kostenfrei oder teilentgeltlich?

Re: Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: J.Hartmann ()
Datum: 22.06.2022

Der Verein möchte die Eintrittsgelder gern übernehmen. Ich weiß nur nicht, wie ich das verbuchen soll, da wir sonst nur Honorar und Hallenmietkosten haben. Darunter fallen die Eintrittsgelder für den Trampolinpark oder Escape Room ja eher nicht.

Re: Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2022

Wenn sie keine Einnahmen aus der Veranstaltung haben, ist es kein Zweckbetrieb.