Zweckgebundene Rücklage
von: ** ()
Datum: 03.06.2022
Hallo,
ich habe in dem hier abrufbaren Werk gelesen, dass zweckgebundene Rücklagen bei "Inanspruchnahme" über 39er Konten entnommen werden.
Der mir auf der Seele liegende Fall:
Die Schützengesellschaft hat Rücklagen nach § 62 Abs. 1. Nr. 1 AO gebildet - zum Bau eines neuen Vereinstreffs. Nun ist der Bau abgeschlossen.
§ 62 AO
In Absatz 2 steht:
(2) .... Rücklagen nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sind unverzüglich aufzulösen, sobald der Grund für die Rücklagenbildung entfallen ist. ...
Heißt das, wenn der Bau abgeschlossen ist, ist dies der zwingende Fall der o. a. Entnahmebuchung?
Hilfe, wie muss ich das buchen?