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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckgebundene Rücklage
von: ** ()
Datum: 03.06.2022

Hallo,

ich habe in dem hier abrufbaren Werk gelesen, dass zweckgebundene Rücklagen bei "Inanspruchnahme" über 39er Konten entnommen werden.

Der mir auf der Seele liegende Fall:
Die Schützengesellschaft hat Rücklagen nach § 62 Abs. 1. Nr. 1 AO gebildet - zum Bau eines neuen Vereinstreffs. Nun ist der Bau abgeschlossen.

§ 62 AO
In Absatz 2 steht:
(2) .... Rücklagen nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sind unverzüglich aufzulösen, sobald der Grund für die Rücklagenbildung entfallen ist. ...

Heißt das, wenn der Bau abgeschlossen ist, ist dies der zwingende Fall der o. a. Entnahmebuchung?

Hilfe, wie muss ich das buchen?

Re: Zweckgebundene Rücklage
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2022

Die Auflösung von Rücklagen wird immer 3952ff gegen das entsprechende Rücklagenkonto gebucht.
Das gilt bei der Verwendung der Rücklagen entsprechend der geplanten Zwecke ebenso wie bei der Auflösung wegen Wegfall des Zwecks.
Der Abgleich der Rücklagen mit den vorhandenen überhängigen Mittel ist eine zweite Sache. Das bildet die Rücklagenbuchung allein nicht ab.