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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Echte vs unechte vereinsbeiträge
von: Tkpara ()
Datum: 06.05.2022

Hallo,
ich habe eben von echten und unechten Vereinsbeiträgen gelesen und bin nun leicht verunsichert.
Wir erheben Beiträge, die gem. Satzung von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Vereinsmitglieder können zu einem ermäßigten Preis an kulturellen Veranstaltungen unseres Vereins teilnehmen. Externe Besucher zahlen einen höheren Preis.

Erfüllt dies schon die Norm um ein unechter Vereinsbeitrag zu sein? Dann würde ja hierauf, unabhängig, ob in Anspruch genommen oder nicht, USt fällig?

Wir haben noch eine Untergruppe, die wöchentliche eigene Treffen abhält und dafür einen separaten Beitrag ( pro Teilnahme ) entrichten. Das scheint mir dann ja eher eine Art Teilnahmegebühr und ust-Pflichtig? Die Gegenleistung wäre die Zurverfügungstellung von Raum, Strom, Wasser etc.
Letzteres lässt sich wohl lösen indem kein fester Beitrag gefordert wird sondern ein Hut aufgestellt wird in den die Teilnehmer werfen was sie spenden möchten?

Die jeweiligen Aktivitäten entsprechen dem Satzungszweck.

Ich freue mich auf ihre Antwort.

Gruß Thomas

Re: Echte vs unechte vereinsbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2022

Erfüllt dies schon die Norm um ein unechter Vereinsbeitrag zu sein? Dann würde ja hierauf, unabhängig, ob in Anspruch genommen oder nicht, USt fällig?

# Das sehe ich hier noch nicht, wenn der Rabatt allen Mitgliedern in gleicher Weise gewährt wird.

Wir haben noch eine Untergruppe, die wöchentliche eigene Treffen abhält und dafür einen separaten Beitrag ( pro Teilnahme ) entrichten. Das scheint mir dann ja eher eine Art Teilnahmegebühr und ust-Pflichtig? Die Gegenleistung wäre die Zurverfügungstellung von Raum, Strom, Wasser etc.

# Da sehe ich eine grundsätzlich steuerbare Einnahmen. Es wäre aber zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung greift. Um welche Art von Treffen handelt es sich?

Letzteres lässt sich wohl lösen indem kein fester Beitrag gefordert wird sondern ein Hut aufgestellt wird in den die Teilnehmer werfen was sie spenden möchten?

# Generell ja, was dann aber bedeutet, dass die Teilnahme unentgeltlich ist, was dann wieder auf die Zulässigkeit der Mittelverwendung (Zweckbindung) zu prüfen ist.

Re: Echte vs unechte vereinsbeiträge
von: 'Tkpara ()
Datum: 07.05.2022

> Wir haben noch eine Untergruppe, die wöchentliche
> eigene Treffen abhält und dafür einen separaten
> Beitrag ( pro Teilnahme ) entrichten. Das scheint
> mir dann ja eher eine Art Teilnahmegebühr und
> ust-Pflichtig? Die Gegenleistung wäre die
> Zurverfügungstellung von Raum, Strom, Wasser etc.
>
> # Da sehe ich eine grundsätzlich steuerbare
> Einnahmen. Es wäre aber zu prüfen, ob eine
> Steuerbefreiung greift. Um welche Art von Treffen
> handelt es sich?

*wir sind ein Kunstverein und hier handelt es sich um die Malergruppe, die für ihre Maltreffs einen Unkostenbeitrag kassiert.
Generell haben wir also den Mitgliedsbeitrag - alle Mitglieder,
mit ermäßigten Eintritt in Kulturveranstaltungen und für die Mitglieder, die auch noch in unserer Malwerkstatt malen wollen, zusätzlich ein Beitrag pro Teilnahme.

Re: Echte vs unechte vereinsbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2022

Das wäre nicht umsatzsteuerbefreit. Gegen das Spendenmodell bestehen aber keine Bedenken.