Re: Preisgelder bei Turnieren
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2024
Es kommt auf die Höhe des gesamten Preisgeldes an. Bei vereinseigenen Sportlern sind Vergütungen bis 520 Euro pro Monat im Jahresschnitt unschädlich für die Zweckbetriebszuordnung der Veranstaltung.
Sind es vereinsfremde Sportler, wird aus der Veranstaltung ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Das gilt aber nur, wenn die pauschale Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro überschritten ist.