Re: Rechnungen (USt.-ID) aus dem Ausland buchen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2024
Mich hatte die Aussage verwirrt, das mir gesagt wurde, dass ich die Rechnung
(welche mir mit 0% USt.) vorliegt, einmal die Steuer ein buchen muss und wieder ausbuchen muss, damit dies wieder auf null ist.
# Das ist richtig, wenn der Verein mit den Aufwendungen vorsteuerabzugsfähig ist.
Andernfalls wird die USt. abgeführt (Umkehr der Steuerschuldnerschaft).
Wie kann/muss ich das Konto 1872 an buchen, wenn es doch auf 0,00 € ist?
# Wie gesagt zuerst wird gebucht, dann abgezogen.
Der Steuerschlüssel 94 ist mir gar nicht bekannt bzw. wie ich diesen anwende.
Ist die Aussage überhaupt richtig?
# Dann muss man die USt. von Hand buchen, also ohne Kontenautomatik.